Hermannstadt – Ein breites Sortiment an Geschenkideen, Märzchen, Blumen, Schmuck und anderen geschmackvolleren oder geschmackloseren Waren stehen in Hermannstadt/Sibiu bald in der Heltauergasse/Nicolae Bălcescu im Angebot. Die Händler, die ihre Waren anlässlich des aus der westlichen Kultur importierten Valentinstages aber auch Märzchen am 1. und Blumen sowie andere Geschenke am 8. März verkaufen wollen, müssen die Genehmigung des Bürgermeisteramtes hierzu beantragen. Die Anträge werden beim Sitz des Dienstes zur Verwaltung der Öffentlichen und der Privaten Domäne in der Schewisgasse/Bulevardul Victoriei 1-3 eingereicht. Für den Valentinstag nimmt der vorgenannte Dienst die Anträge vom 6. zum 10. Februar entgegen, wobei die Genehmigungen für den Verkauf in der Zeitspanne 8.-14. Februar in der Heltauergasse ausgestellt werden. Für den Verkauf der Märzchen am 1. März und jenen der Blumen, des Schmucks und anderer Geschenke am 8. März erfolgt das Beantragungsverfahren in zwei Schritten. Die Händler im Kreis Hermannstadt reichen ihre Anträge vom 13. zum 15. Februar ein und am 16. und 17. Februar werden die Anträge der Händler außerhalb des Kreises entgegengenommen.
Für den Handel anlässlich der Feste zu Frühlingsanfang werden die Genehmigungen für die Zeitspanne 23. Februar – 9. März erteilt. Die Verkaufsstände werden auf dem Abschnitt zwischen der Apotheke 24 und der Alexandru-Xenopol-Straße aufgestellt, wobei insgesamt 230 Plätze mit einer Fläche von je 2 Quadratmetern zur Verfügung gestellt werden. Die Verkaufsstände werden in der Reihenfolge der eingereichten Anträge zugeordnet, wobei die Händler verpflichtet sind, die zugewiesene Fläche einzuhalten und den Verkehr der Fußgänger und der Anwohner nicht zu beeinträchtigen. Die Stände, die am neuen Handmade-Marktplatz in der Papiu-Ilarian-Straße eingerichtet werden (die ADZ berichtete bereits), nehmen die Gewinner der bevorstehenden Auktionen bis zum 22. Februar entgegen, sodass der Markt in Betrieb gegeben werden kann und auch sie ihre Tätigkeit aufnehmen können. Der Dienst zur Verwaltung der Öffentlichen und der Privaten Domäne stellte 2016 insgesamt 60 Genehmigungen für den Handel am Valentinstag und 230 für den Verkauf verschiedener Waren am 1. und dem 8. März aus.