Hermannstadt – Seit dem 1. Oktober nimmt das Bürgermeisteramt Hermannstadt/Sibiu erneut Anträge zur Gewährung von Hilfen zur Beheizung der Wohnungen mit Gas, Fernwärme, Strom, Holz, Kohle oder Heizöl entgegen. Die Zuwendungen werden Familien und alleinstehenden Personen zugesprochen, die rumänische Staatsbürger sind oder ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz in Hermannstadt. Dabei wird nach dem mittleren monatlichen Netto-Einkommen per Familienmitglied unterschieden (wobei die Hilfen bis zu einem Höchstwert von 615 Lei pro Familienmitglied und Monat erteilt werden) sowie nach der Energiequelle, die für den Betrieb des Beheizungssystems verwendet wird.
Die zur Beantragung notwendigen Unterlagen sind am Sitz der Direktion für Sozialassistenz in der Schewisgasse/Bulevardul Victoriei 1-3, Zimmer S2, erhältlich und können bei der Inter-netadresse www.sibiu.ro heruntergeladen werden. Beim Ausfüllen der Anträge sind die Antragsteller verpflichtet, die Familienzusammensetzung, die Einküfte ihrer Mitglieder sowie die in ihrem Besitz befindlichen beweglichen und unbeweglichen Güter richtig und vollständig anzugeben.
Zur Erteilung der Hilfen für die gesamte Heizperiode (November 2018 – März 2019) müssen die Anträge und die Belege am Sitz der Direktion für Sozialassistenz bis 15. Oktober eingereicht werden.
Die Hilfen können ab der Erfüllung der Förderbedingungen auch nach dem 20. Oktober, für die gesamte Dauer der kalten Saison erteilt werden. Dabei werden die Zuwendungen ab dem betreffenden Monat ausgezahlt, wenn die Unterlagen jeweils vor dem 20. eingereicht werden, ab dem nächsten Monat im Fall der Personen, die ihre Unterlagen nach dem 20. einreichen oder ab dem betreffenden Monat für Personen, die Sozialhilfen beziehen und deren Recht auf Sozialhilfen ab dem Monat festgelegt ist, unabhängig vom Tag der Eingabe ihrer Akte.
Nicht förderfähig sind die Personen oder Familien, die eines oder mehrere Güter besitzen, die sich aus einer Aufstellung des Bürgermeisteramtes ergeben, unter www.sibiu.ro einzusehen.