Hermannstadt - Vom 6. bis zum 30. Oktober können Hermannstädter bei der Stadtverwaltung die Anträge auf Zuschlag zur Beheizung ihrer Wohnräume für die Zeitspanne vom 1. November 2014 zum 31. März 2015 einreichen. Dazu müssen die Antragsteller ein Formblatt ausfüllen, welches beim Hermannstädter Sozialdienst in der Schewisgasse/Bulevardul Victoriei, 1-3, Zimmer 3, erhältlich ist oder von der Internetseite der Einrichtung unter www.sibiu.ro heruntergeladen werden kann. Das Formular und die notwendigen Belege werden anschließend bei den Schaltern des Sozialdienstes eingereicht. Die Heizhilfen werden Familien und alleinstehenden Personen zugesprochen, die rumänische Staatsbürger sind oder ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz in Hermannstadt. Dabei wird nach dem monatlichen Netto-Einkommen per Familienmitglied unterschieden sowie nach der Energiequelle, die für den Betrieb des Beheizungssystems verwendet wird: Gas, Fernwärme, Strom oder Holz, Kohle sowie Heizöl. Den Antragstellern können die monatlichen Heizhilfen nur erteilt werden, wenn das monatliche Netto-Einkommen per Familienmitglied unter 786 Lei liegt, oder, im Fall der alleinstehenden Personen, unter 1082 Lei.
Bei Familien werden alle Einkünfte deren Mitglieder berücksichtigt, welche im Vormonat der Antragstellung erzielt wurden. Die Hilfen für Fernwärme werden als Prozentsatz der Rechnung berechnet, die vom Zulieferer erstellt wird. Die Haushalte mit einem monatlichen Netto-Einkommen pro Familienmitglied welches zwischen 615,1 und 786 Lei liegt, erhalten einen Zuschuss von 5 Prozent vom Wert der Rechnung. Familien mit einem monatlichen Einkommen von unter 155 Lei per Familienmitglied werden mit 90 Prozent der Rechnung bezuschusst. Für Haushalte, die mit Gas beheizt werden, betragen die Hilfen 262 Lei für Familien mit einem Netto-Einkommen per Mitglied, das unter 155 Lei liegt und 20 Lei für Familien mit einem monatlichen Einkommen von 540,1 bis 615 Lei. Die Hermannstädter, die ihre Wohnungen mit Holz, Heizöl oder Kohle beheizen, erhalten 54 Lei bei Einkünften per Familienmitglied, die 155 Lei nicht übersteigen und 16 Lei wenn das monatliche Einkommen per Mitglied zwischen 540,1 und 615 Lei liegt.