Hermannstadt – Die erhebliche Erhöhung der Geldstrafen für die unberechtigte Nutzung der Behindertenstellplätze aufgrund der Änderung des Gesetzes 448/2006 betreffend den Schutz und die Bewusstmachung über die Rechte der Personen mit Behinderungen meldete das Bürgermeisteramt in Hermannstadt am 30. Juli.
Die Autofahrer werden gebeten, die reservierten und anhand des international geltenden Symbols markierten Stellplätze entsprechend ihrem Zweck zu nutzen beziehungsweise zu meiden. Der Verstoß gegen die Rechtsvorschrift wird entsprechend der neuen Gesetzgebung mit einer Geldstrafe zwischen 1000 und 2000 Lei geahndet, zu der auch die Abschleppung des Fahrzeugs hinzukommen kann. Die behinderten Personen, die sich im Besitz eines Parkausweises entsprechend den Vorgaben des Gesetzes 448/2006 und des Stadtratsbeschlusses 366/2017 befinden, werden daran erinnert, dass sie verpflichtet sind, den Parkausweis für die Beamten der Stadtverwaltung sichtbar im Fahrzeug anzubringen, sodass Missverständnisse vermieden werden können.
Seit Jahresanfang hat die Lokalpolizei mehrere Aktionen zur Prüfung der Einhaltung der vorgenannten Rechtsgrundlagen durchgeführt. Dabei wurden 370 Geldstrafen im Wert von 69.000 Lei verhängt, wobei in 200 Fällen auch die Abschleppung der falsch geparkten Fahrzeuge angeordnet wurde.