Hermannstadt - Über den bedauernswerten Zustand der ehemaligen Sommerresidenz der orthodoxen Bischöfe (Schewisgasse/Bulevardul Victoriei 38) in Hermannstadt/Sibiu hat die ADZ bereits mehrmals berichtet. Seit der vorigen Woche konnte ein aufmerksamer Beobachter eine rege Bautätigkeit an dem von der Hauptstraße am weitesten gelegenen Teil des Grundstücks bemerken. Um eine Stellungnahme dazu baten wir den Leiter der Hermannstädter Kreisdirektion für Kultur, Kulte und Kulturgüter, Răzvan Pop. „Das Klassifizierungsverfahren für das Ensemble der ehemaligen Sommerresidenz der orthodoxen Bischöfe begann 2008-2009. Es war ein Dringlichkeitsverfahren, weil es berechtigte Befürchtungen gab, dass das Gebäude abgetragen werden würde.
Im Jahre 2012 wurde die Ministerialverordnung für die Klassifizierung des Ensembles, Gebäude und Park, unterschrieben. Der Besitzer, die Metropolie Siebenbürgen, legte eine Berufung ein. Der Gerichtstermin wurde für Dezember 2014 festgelegt“, berichtete Pop über die Vorgeschichte. Das Gesetz sieht vor, dass ein Gebäude, das sich im Klassifizierungsverfahren befindet, ein Jahr ab dem Beginn des Verfahrens als Baudenkmal behandelt werden soll, auch wenn es noch nicht offiziell klassifiziert ist. Nach dem Ablauf dieser Frist, wurde das Grundstück in zwei geteilt: Ein Viertel mit dem Gebäude und drei Viertel unbebautes Grundstück. Dafür waren nach dem Katastergesetz keine Genehmigungen notwendig.
Auf dem so entstandenen neuen Grundstück wurde der Bau eines neuen Hauses geplant, das dem zonalen Bebauungsplan entspricht und die Errichtung eines einstöckigen Gebäudes mit Mansarde vorsieht. Nach den Verhandlungen mit der Metropolie ist man zu einer sowohl für die Kulturdirektion als auch für den Besitzer akzeptablen Lösung gekommen: Die Metropolie verzichtet auf die Berufung und die Kulturdirektion gibt die Genehmigung für den Bau eines neuen Gebäudes. Desgleichen begann die Metropolie mit einer Studie zur Restaurierung der ehemaligen Sommerresidenz. „Praktisch sieht es jetzt so aus, dass das Gebäude und der dazu gehörende Park als Denkmal der Kategorie A klassifiziert werden, sobald der Ministerialbeschluss im Amtsblatt erscheint. Ausgeschlossen wird das neue Gebäude im hinteren Teil des Grundstücks“, sagte Pop.