Karansebesch - Vergangene Woche tauchte in der Fußgängerzone von Karansebesch ein Fahrzeug des örtlichen orthodoxen Bischofsamts auf, hielt seitlich der vor der Fußgängerzone befindlichen rumänisch-orthodoxen Bischofskathedrale, worauf ein offener Sarg, mit einem Toten darin, ausgeladen und in die Kathedrale geschafft wurde. In deren Kapelle, die sich im Untergeschoß der Kathedrale befindet, wurde der Tote für eine Nacht aufgebahrt. Journalisten der Lokalzeitungen wandten sich daraufhin an Bürgermeister Felix Borcean (noch PNL, man diskutiert seinen Rausschmiss…) und übermittelten der Öffentlichkeit dessen Antwort: „Ich war extrem unangenehm überrascht, davon hören zu müssen, dass mitten im Stadtzentrum von Karansebesch ein Sarg mit einem Toten ausgeladen wurde. Daraufhin erfuhr ich, dass das orthodoxe Bistum Karansebesch eine Beerdigungsfirma gegründet hat, deren Sitz in der Bischofskathedrale angegeben ist und die sich damit rechtfertigte, dass die Kapelle im Untergeschoß der Kathedrale zur Aufbahrung der Toten genutzt werden kann. Mit Seiner Exzellenz, dem Bischof, habe ich darüber noch nicht sprechen können, ich werde ihm aber mitteilen, dass in einer zivilisierten Stadt solcherlei Aktivitäten ihren Platz keineswegs mitten im Stadtzentrum haben können. Die ganzen Zeremonien rund ums Begräbnis abzuwickeln dort, wo die Bürger zum Flanieren hinkommen, zum Entspannen, mit ihren Kindern, das geht auf keinen Fall – mal abgesehen davon, dass es gesetzlich Geregeltes gibt rund um die Beerdigungen, denen man sich zu fügen hat. Särge gehören nicht ins Stadtzentrum! Auch wenn das Bistum über alle Genehmigungen für derlei Aktivitäten verfügen sollte, das Bestattungsinstitut muss aus dem Stadtzentrum raus.“
Die Reaktion des orthodoxen Bistums Karansebesch in Form eines Entschuldigungskommuniqués klang etwas zweideutig: „Laut Beschluss des Stadtrats Karansebesch HCL 38/1995 ist im Untergeschoss der Bischofskathedrale eine Kapelle vorgesehen, die auch existiert. Aufgrund dieser Entscheidung des Stadtrats und auf Ansuchen der Angehörigen des Verstorbenen, die sämtlich außerhalb von Karansebesch wohnhaft sind, wurde akzeptiert, dass der Sarg mit dem Verstorbenen in dieser Kapelle in der orthodoxen Kathedrale aufgebahrt wird. Zu einem späteren Zeitpunkt nahmen wir Kenntnis von der Tatsache, dass für die Aufbahrung eine andere Art Autorisierung nötig ist, doch um die religiösen Zeremonien nicht zu stören, haben wir die Situation als solche akzeptiert. “