Temeswar – Die Stadt Temeswar will 2027 auf höhere Kommunalabgaben verzichten – auch auf die übliche Inflationsanpassung. Zugleich soll der Steuersatz für Geschäfts- und Büroimmobilien auf 1,3 Prozent sinken. Das kündigte der geschäftsführende Bürgermeister Ruben Lațcău (USR) am Mittwoch an. Angesichts der schwierigen Wirtschaftslage wolle die Stadt die finanzielle Belastung der Bürger nicht zusätzlich erhöhen, erklärte Lațcău. Die Zusage betreffe allerdings nur Abgaben, deren Höhe die Kommunalverwaltung selbst festlegen kann. Änderungen der nationalen Steuergesetzgebung könnten auch 2027 zu höheren Zahlungen führen. Lațcău äußerte die Hoffnung, dass die Regierung auf zusätzliche Belastungen verzichten werde.
Eine Entlastung ist insbesondere für Unternehmen vorgesehen. Der Steuersatz für Nichtwohngebäude, darunter Geschäfts- und Büroimmobilien, soll ab dem 1. Januar 2027 auf 1,3 Prozent ihres steuerlichen Werts sinken. Nach Angaben Lațcăus entspricht dies dem niedrigsten gesetzlich zulässigen Satz. Die Maßnahme soll die örtliche Wirtschaft unterstützen und Betriebe finanziell entlasten. Damit würde die Stadt eine 2024 zwischen den politischen Parteien vereinbarte schrittweise Senkung abschließen. Bis einschließlich 2023 wurde für Nichtwohngebäude ein Zuschlag von 50 Prozent auf den regulären Satz erhoben, wodurch die Belastung bis zu 1,95 Prozent des Gebäudewerts betrug. In den folgenden Jahren wurde der Zuschlag schrittweise reduziert. Für 2027 ist nun seine vollständige Abschaffung vorgesehen.
In den Jahren 2025 und 2026 hatte das Rathaus die kommunalen Abgaben mit festen Beträgen noch an die Inflationsrate angepasst. Unabhängig davon waren 2026 einige Belastungen infolge landesweiter Gesetzesänderungen gestiegen. Mit dem angekündigten Verzicht auf eine weitere Inflationsanpassung will die Stadtverwaltung diese Entwicklung im kommenden Jahr zumindest auf kommunaler Ebene nicht fortsetzen.
Die Vorbereitungen für die Festlegung der örtlichen Steuern und Abgaben für 2027 laufen bereits. Die Stadtverwaltung hat einen Beschlussentwurf über die Kriterien für mögliche Zuschläge zur öffentlichen Beratung gestellt. Er bildet einen der vorbereitenden Schritte für den späteren Abgabenbeschluss. Sowohl der Verzicht auf die Inflationsanpassung als auch die vorgesehene Senkung für Nichtwohngebäude müssen noch vom Stadtrat beschlossen werden.
