Kirchenanträge für Unterstützung vom Kreisrat

Kronstadt – Beginnend mit dem 6. März bis 5. April können die Kirchengemeinden Anträge an den Kronstädter Kreisrat für eine finanzielle Unterstützung stellen, die nicht zurückerstattet werden muss. Laut der Anleitung für die Finanzierung der Kultusgemeinden bietet der Kreisrat heuer eine Unterstützung in Gesamthöhe von 2.500.000 Lei, eine Million Lei mehr als im Vorjahr. Die Mindestsumme, die erteilt werden kann beträgt 5000 Lei, die Höchstfinanzierung 50.000 Lei. Die gestellten Anträge für Unterstützung können sich auf Instandhaltung und Funktion der jeweiligen Kultusgemeinschaft, Bauvorhaben und Reparaturen der Gotteshäuser laut diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen, Konservierung der Güter, die dem nationalen Kulturpatrimonium angehören und sich in Kirchenbesitz befinden, Einrichtung und Instandhaltung eigener Museen, Bau und Reparatur von sozialen Einrichtungen der Kirchengemeinde, Reparatur der Verwaltungssitze der jeweiligen Kirchengemeinde beziehen. Die durch Beschluss des Kreisrates Nr. 55 vom 29. Februar 2024 angenommenen Bestimmungen können auf der Internetseite des Kreisrates bei www.cjbrasov.ro, unter dem Stichwort „Culte“ gefunden werden. Die Finanzierungsanträge können bis 5. April 2024, 14 Uhr, beim Sitz des Kronstädter Kreisrates, Bv. Eroilor, Nr. 5, Postleitzahl 500007, Registratur (Zimmer 10) eingereicht werden.