Hermannstadt - Entgegen einiger öffentlicher Darstellungen der vergangenen Tage und Wochen bleiben die Kirchen und Kirchenburgen im Eigentum der Evangelischen Kirche A. B. in Rumänien (EKR) und ihrer Gemeinden. Große Verwunderung und zahlreiche Nachfragen hatte die Meldung des Mediascher Bezirkskonsistoriums ausgelöst, laut welcher die befestigte Kirchenanlage in Abtsdorf/Ţapu bei Kleinkopisch/Copşa Mică zu verkaufen sei. Dazu auch noch billig, denn die Bedingung für den günstigen Preis seien die Reparaturen und die laufende Instandhaltung, welche nach der Veräußerung Aufgabe des Käufers wären.
In einer Pressemeldung äußerte sich nun die Leitung der EKR zum Thema und erklärte, dass die Politik der Kirchenleitung seit langem schon durch den dringenden Wunsch bestimmt wird, die Kirchengebäude zu behalten. Daran habe sich nicht das Geringste geändert.
„Auch Kirchen in Gemeinden mit sehr wenigen Gliedern oder in sogenannten ‘Null-Seelen-Gemeinden’ gehören selbstverständlich als unverzichtbarer Bestandteil zur Kirchenburgenlandschaft, für deren Erhalt am besten dann gesorgt werden kann, wenn die EKR und ihre Gemeinden Eigentümer sind und bleiben“, so die Kirchenleitung. „Klar und deutlich muss jedoch auch festgestellt werden, dass 12.000 Menschen über zweihundert Kirchengebäude – die überwiegende Mehrheit davon mittelalterlich – niemals im Alleingang sichern und bewahren können. Deswegen ist die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, gerade auch mit solchen außerhalb der EKR, von zunehmender Bedeutung: Staatliche Einrichtungen, Kommunen, andere Glaubensgemeinschaften, kulturelle Vereine aber auch Privatpersonen und Unternehmen spielen dabei eine zentrale Rolle und können zu Rettern von Kulturerbe werden“, heißt es in der Pressemeldung weiter.
Eine Veräußerung von Kirchengebäuden sei für eine solche Kooperation nicht Voraussetzung, weswegen sie laut EKR seit 1990 auch nur in zwei Fällen stattgefunden habe (Retersdorf/Retiş und Karansebesch, an die orthodoxe Kirche). Als Alternative zum Verkauf nutzt die Kirche vielmehr die Zusammenarbeit über Miet- und Pachtverträge oder die Überlassung zur Nutzung durch andere christliche Gemeinden. Eine Reihe siebenbürgisch-sächsischer Kirchen konnte so vor dem sicheren Verfall bewahrt werden, insbesondere in den 1970er und 1980er Jahren in Nordsiebenbürgen und in der Südbukowina. „Wichtig ist für die EKR, dass die Kirchen weiterhin als Gotteshäuser erhalten bleiben, aber auch für Kulturveranstaltungen und zu touristischen Zwecken genutzt werden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Kommunen ein naheliegender Ansprechpartner“, so die Kirchenleitung.
Die EKR besteht darauf, den Verkauf ihrer Kirchen nicht zu betreiben, sondern die gesetzliche, kirchenordnungsgemäße, moralische und christliche Verantwortung für diese Kulturgüter zu tragen und entsprechend zu handeln. „Die Strategie der Einbindung aller wohlmeinenden Kräfte werden die EKR-Kirchenleitung sowie die verantwortlichen Bezirkskonsistorien unter engster Einbeziehung der Heimatortsgemeinschaften und der Kommunen auch in Zukunft verfolgen“, wird in der Pressemeldung geschlussfolgert.