Temeswar (ADZ) – Senatspräsident Călin Popescu Tăriceanu hat am Wochenende lange Gespräche mit einer Gruppe von Temescher Kleinstadt- und Gemeindebürgermeistern geführt. Angeführt von dem PNL-Bürgermeister aus Großsanktnikolaus/Sânnicolau Mare, Dănuţ Groza, der seit längerer Zeit als einer der stärksten Widersacher des PNL-Kreisverbandsvorsitzenden Nicolae Robu agiert, hatten die Bürgermeister eine sogenannte Reformgruppe für die Lokalverwaltung (GRAL) gegründet und nun ihre Wehwehchen dem Vorsitzenden des Senats vorgetragen. Das Treffen soll von einer konstruktiven Atmosphäre geprägt gewesen sein, man habe sich nicht nur über Haushaltsfragen ausgetauscht, sondern auch über die bevorstehenden Europa- und Präsidentschaftswahlen. Weitere Gesprächsthemen hingen mit den gesetzgeberischen Plänen der Regierungskoalition zusammen, die ein Verwaltungsgesetzbuch und ein Gesetzbuch der Staatsfinanzen verabschieden will. Kenner der Temescher Kommunalpolitik erwarten nun, dass wenigstens einige GRAL-Mitglieder zur ALDE überlaufen könnten.
Vorige Woche hatte die zunächst als PNL-interne Opposition gegen Nicolae Robu gegründete GRAL lautstark eine ernste Debatte über den Kreishaushalt gefordert und dem PSD-Kreisratsvorsitzenden Călin Dobra vorgeworfen, er würde die Gelder der Kreisverwaltung nach unlauteren Kriterien verteilen. Der GRAL gehören Mitglieder der PSD, der ALDE, der PNL und der UNPR an, so dass die Gruppe nicht unbedingt nur der gegenwärtigen Opposition zuzurechnen ist. In ihrer Mitteilung von vergangener Woche wurde nicht nur der Kreisrat kritisiert, sondern auch die berüchtigte Dringlichkeitsverordnung Nr. 114/2018, die zur Leerung der Kassen in den Kommunen wesentlich beiträgt, genauso wie die von der Regierung beschlossene Erhöhung des Mindestbruttolohns im Bauwesen.
Zahlreiche bereits in die Wege geleitete Infrastrukturprojekte könnten im Kommunalbereich deswegen nicht mehr fortgesetzt oder abgeschlossen werden, weil die unter Vertrag stehenden Baufirmen nun mehr Geld haben wollen, weil sie die ökonomischen Folgen der DVO Nr. 114/2018 und der Mindestlohnerhöhung nicht voraussehen konnten.