Kronstadt – Die Kommissare des Amtes für Verbraucherschutz unternehmen Kontrollgänge auch in den Kronstädter Freibädern die in diesem Sommer sehr beansprucht sind. Dies um eventuellen Krankheitserregern die hier auftauchen könnten, vorzubeugen, aber auch auf Grund einiger Beanstandungen.
Bei einer in 21 derartigen Freizeitanlagen vorgenommenen Kontrollen wurden an neun Standorten Unzulänglichkeiten festgestellt, wie beispielsweise, dass die Funktionsgenehmigung nicht ausgestellt war, um von den Badegästen eingesehen werden zu können. Es gab keine Angaben über die Tiefe des Wassers oder dessen Temperatur, die im Angebot stehenden Liegestühle wiesen Schäden auf, die einschließlich zu Verletzungen hätten führen können.
Desgleichen wurde festgestellt, dass nicht die Zeitabstände eingehalten werden in denen das Wasser den Laboruntersuchungen unterstellt wird. Auch wurden Kontrollen bei den anderen Anbietern vorgenommen, die ihre Dienste bei den Freibädern den Kunden stellen. Diesbezüglich wurden Mängel bei den Fitness- oder Sportanlagen festgestellt. In allen Situationen wurden Mahnungen ausgesprochen, aber auch Strafen verhängt.