Desgleichen sind diese im Anhang 1 gleichen Beschlusses auch im Besitz des Kreises vermerkt. Unter diesen Voraussetzungen kann weder der Kreis noch die Stadt Investitionen in diesen Wehranlagen vornehmen. Um dieser Lage ein Ende zu setzen, haben Kreis- und Stadtrat seit 2012 diesbezügliche Gespräche und Korrespondenzen geführt, um die Eigentumslage zu klären. Dabei kam man zur Schlussfolgerung, die beste Lösung sei, dass diese sich nur in Stadtbesitz befinden sollen. Im September des Vorjahres haben die Mitglieder des Kreisrates den Entwurf eines Beschlusses zur Änderung des Erlasses aus dem Jahre 2002 angenommen und an die Regierung gesendet, damit diese schneller den erwarteten Schritt tut.
Seit 2015, als der Rechnungshof den Kronstädter Kreisrat aufforderte, diese Wehr- und Verteidigungsanlagen vom eigenen Unternehmen Consilprest, die sie verwaltete, zu übernehmen und sie an den Eigentümer, die Stadt Kronstadt, zu übertragen, sind diese Basteien und Türme geschlossen.