kp. Hermannstadt – An einer vom Hermannstädter Arbeitsamt mit Unterstützung der Kronstädter Regionalvertretung der nationalen Rechnungsprüfungskammer organisierten öffentlichen Sitzung nahmen kürzlich 41 Hermannstädter Rechnungsprüfer teil.
In Bezugnahme auf die neuesten Änderungen des Arbeitsgesetzbuches und des Steuerrechts erachtet das Arbeitsamt Hermannstadt/Sibiu die Zusammenarbeit mit den Rechnungsprüfern als wichtig, da hierdurch eine saubere Buchhaltung und effiziente Steuerberatung aller öffentlichen und staatlichen Institutionen des Kreises Hermannstadt gewährleistet wird.
Die öffentliche Sitzung brachte klares Licht in einige Sachverhalte, wie beispielsweise die Änderung des Bruttolohns infolge des Transfers der gesetzlichen Sozialabgaben vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer, die Änderung und Ergänzung ordnungspolitischer Beschlüsse durch die Ausnahmeregelungen des Gesetzes Nr. 62/2011 und Artikel VII des Dringlichkeitserlasses Nr. 82/2017, die erforderliche Neuberechnung des Brutto-Mindestlohns, die Auflistung aller Arbeitnehmer in einem einheitlichen Register, und die Umwandlung nicht ordnungsgemäßer in ordnungsgemäße Arbeit.
Es wurde auf die sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber negativen Konsequenzen nicht ordnungsgemäßer Arbeit, auf Vergütungs-Richtlinien, separate Vertrags-Klauseln und auf die nach quittiertem Zeitaufwand zu erfolgende Gehaltsabrechnung hingewiesen.
Auch wurde darauf geachtet, zu präzisieren, dass die steuerrechtliche Verlagerung der gesetzlichen Sozialabgaben vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer und die implizite Neuberechnung der Monatslöhne nicht zu Lasten der Arbeitnehmer erfolgen darf, und dass bei der Auslegung der neuen, einschlägigen Gesetzesänderungen jede Vorteilsnahme, bzw. Benachteiligung einzelner Personen explizit zu vermeiden ist.