Kronstadt - Ab heute, Samstag, dem 1. August, um 6 Uhr, darf man am Marktplatz/Piața Sfatului in Kronstadt/Brașov, auf der Purzengasse/Republicii-Straße, in den Bushaltestellen und Busbahnhöfen, auf Märkten und an anderen Orten im Freien, wo viele Menschen zusammenkommen, nicht mehr ohne Atemschutzmaske verkehren. Die am Mittwoch vom Kreisausschuss für Notsituationen getroffene Entscheidung gilt auf dauerhaften oder zeitlich befristeten Lebensmittelmärkten im Innenraum oder Freien, ebenso wie in Räumlichkeiten und Orten, wo Märkte oder Jahrmärkte abgehalten werden. Bei allen Ereignissen jeglicher Natur, die im Inneren oder draußen stattfinden und wo Anhäufungen von Personen möglich sind, muss die Mund-Nasenschutz-Maske getragen werden, erklärte Präfekt Cătălin Văsâi. Die Maßnahme gilt nicht für Kinder bis zum 5. Lebensjahr. Das Tragen der Maske ist von montags bis freitags, zwischen 12 und 23 Uhr und am Wochenende zwischen 10 und 23 Uhr an den genannten Orten, sowie im Zoologischen Garten, am Bahnhof, beim Ein- und Ausstieg in Kabeltransport-Einrichtungen einzuhalten und wurde getroffen, um die Verbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen.
Laut den Behörden werden die Gebiete, wo Schutzmaske getragen werden muss ausdrücklich gekennzeichnet, auch wird die Bevölkerung über alle möglichen Kommunikationsmittel über diese Maßnahme informiert werden, sagt der Präfekt. Die Geldstrafen für die Nichteinhaltung der Regelung betragen zwischen 500 und 2500 Lei.
Auch in Fogarasch/Făgăraș wird ab heute, um 6 Uhr, die Atemschutzmaske auf dem Lebensmittelmarkt und auf dessen Parkplatz zum Muss, ebenso wie in der Umgebung des Bahnhofs und des Codreanu-Busbahnhofs, im Park, der sich am Marktplatz/Piața Republicii befindet, sowie bei allen Spielplätzen und Parks für Kinder. Bürgermeister Gheorghe Sucaciu empfiehlt jedoch das Tragen der Mund-Nasen-Maske auf dem gesamten Stadtgebiet.
Auch in Zeiden/Codlea, Săcele, Weidenbach/Ghimbav, Rosenau/Râșnov, Zărnești, Predeal und Reps/Rupea haben die Lokalbehörden entschieden, wo die vom Kreisausschuss für Notsituationen erteilte Sicherheitsmaßnahme eingeführt wird.