Reschitza – Am Mittwoch sind in erster Instanz die Ergebnisse der landesweiten Prüfung der Lehrerschaft im Unterrichtswesen veröffentlicht worden. Die endgültigen Ergebnisse – nach Überprüfung der Beanstandungen, die bis zum gestrigen Donnerstag, 12 Uhr eingereicht werden konnten – werden am 8. August veröffentlicht und müssen bis spätestens 16. August vom Unterrichtsminister zertifiziert werden.
Im Banater Bergland haben 47 der 80 eingeschriebenen Kandidaten Benotungen über 8 erzielt, also die Prüfung für das Unterrichtswesen bestanden. Der Prozentsatz von 58,80 ist sogar höher als im vergangenen Jahr (51,65 Prozent, nach den Beanstandungen 54,65 Prozent), doch liegt er weit unter dem Landesdurchschnitt von 70,80 Prozent (der ebenfalls alles andere als glänzend ist...). Zur Gruppe der Landeskreise mit den sich am schwächsten präsentierenden angehenden Lehrern zählen neben Karasch-Severin Tulcea (45,70 Prozent bestanden die Prüfung), Covasna (57,90 Prozent) und Giurgiu (58,80 Prozent).
Am besten präsentierten sich die Lehrer in Klausenburg (81,20 Prozent bestanden die Prüfung – immerhin auch nur knapp mehr als vier von fünf Kandidaten...), Kronstadt (79,80 Prozent) und Prahova (79,70 Prozent). Im Banater Bergland waren ursprünglich 91 Kandidaten für die Prüfung vorgemerkt. Fünf stellten sich nicht, sechs zogen sich zurück, als sie die Prüfungsthemen für die schriftlich abzulegende Prüfung erfuhren. Die 80 Prüfungsarbeiten wurden in 22 Fächern geschrieben. Die höchsten Benotungen der Kandidaten aus dem Banater Bergland gab es in Musikerziehung (9,72), Leibeskultur und Sport (9,72 und 9,65), in Rumänischer Sprache und Literatur für Kinder (9,54). Landesweit hatte es 137 Höchstnoten 10 und 427 Noten zwischen 9,50 und 9,99 gegeben.
Die Prüfung hat heute wie früher den Status der Eingangsprüfung der Lehrer ins Unterrichtswesen und kann frühestens nach einem Jahr des praktischen Unterrichtens abgelegt werden. Sie ist auch die Basisprüfung für das Fortkommen im Unterrichtswesen (per Gradprüfungen) und kann nur durch ein Doktorat übersprungen werden. Hochschulabsolventen, die die Prüfung bestehen, dürfen sich „Professoren“ mit Unterrichtsrecht im voruniversitären Bildungswesen nennen. Kandidaten, die nicht diese Prüfung bestanden haben, können nur befristet auf ein Unterrichtsjahr an Schulen angestellt werden. Diese haben den Status eines „berufseinsteigenden Professors“ – „profesor debutant“.