Temeswar (ADZ) – Nach mehreren Wochen öffentlicher Debatten stehen die neuen Regeln für Tierhaltung in Temeswar fest: Die Stadt regelt es nicht mehr, dass alle Nachbarn im Wohnblock oder Mehrfamilienhaus ihr Einverständnis geben müssen, damit man ein oder mehrere Haustiere hält. Dafür wurde ein Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2007 geändert. Die neuen Regeln sehen allerdings schon vor, dass Bürger, die von den Tieren aus der Nachbarschaft gestört werden, dies schriftlich reklamieren können: zunächst beim Tierbesitzer selbst, dann bei der Tierpolizei, beim Kreisamt für Tiermedizin und Lebensmittelsicherheit DSVSA, bei der Umweltabteilung im Temeswarer Bürgermeisteramt und bei der Ordnungspolizei. Ebenso kann aber auch der Tierhalter Nachbarn anzeigen, die einen selbst oder die Tiere belästigen, misshandeln oder bedrohen. Sofern die artgerechte Haltung gesichert wird, ist die Anzahl der Haustiere unbegrenzt. Künftig sollten die Einwohnergemeinschaften in ihren Hausregeln festhalten, ob Tiere in den Wohnungen und zu welchen Bedingungen zugelassen werden.
Das Füttern der Tauben im öffentlichen Raum der Stadt Temeswar ist ab sofort verboten und wird mit Bußgeldern zwischen 100 und 200 Lei bestraft. Der ehemalige Vizebürgermeister Dan Diaconu meinte, dass diese Maßnahme in einem Stadtzentrum mit Terrassen, an denen gegessen werde und einem eigens für die Vögel eingerichteten Trinkbrunnen nur Frust erzeugen würde. Die Initiatoren des neuen Regelwerks, die Stadträte R˛zvan Stana und Rodica Militaru, haben davon abgesehen, dass auch Hunde oder Katzen nicht mehr auf der Straße gefüttert werden dürfen. Diese dürfen laut Stadtratsbeschluss jetzt auch jederzeit in den öffentlichen Verkehrsmitteln mitgeführt werden, sofern ein Fahrschein für sie entwertet wurde und die Sicherheit der Fahrgäste durch Anleinen, Maulkorb oder Tragetaschen gewährt wird. Nutztiere dürfen jedoch weiterhin nicht mit Bus und Bahn in Temeswar befördert werden.
Spezielle Artikel widmen sich den neuen Regeln (über diese berichtete die ADZ bereits Ende April) für das Halten von Hunden und Katzen. So müssen zum Beispiel Mischlinge oder Tiere, die keiner Rasse zugeordnet werden können, sterilisiert werden (4-6 Monate alte Hündinnen, 6-9 Monate alte Rüden, 5-6 Monate alte Katzen, 7-8 Monate alte Kater), jeder Wurf beim Tierarzt gemeldet werden, das Spazierenführen geht nur an der Leine und man muss immer den Heimtierausweis mit sich tragen.
Hinzu kommt noch auf Antrag eines liberalen Stadtrates der Zusatz, dass die Stadt verpflichtet ist, über die neuen Regeln zu informieren und seinen Bürgern Bildungsangebote für ein harmonisches Zusammenleben mit Haustieren und eine verantwortungsvolle Tierhaltung anzubieten, und sogar finanzielle Unterstützung z.B. für Sterilisierungen anzubieten.