Reschitza/Straßburg (ADZ) - Die pensionierte Reschitzaer Richterin Luminiţa Telbis, ihre Tochter Andreea Telbis, eine angehende Zahnärztin, und Maria Agata Viziteu, Nichte der Ex-Richterin (sie pensionierte sich vorzeitig, als der Prozess gegen ihren Mann, den „Reschitzaer Schmiergelddoktor“ Dr. Sebastian Telbis, begann – ADZ berichtete), haben den rumänischen Staat vor dem Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verklagt. Das Berufungsgericht in Arad hatte mit seinem Urteil im Fall schwerer Bestechung von Dr. Sebastian Telbis, dem ehemaligen Chefarzt der Rentenkasse Karasch-Severin, diesen zu Gefängnisjahren und einer Teilbeschlagnahmung des Vermögens der Familie Telbis verdonnert – jenen Teil des Vermögens, der nach Ansicht der Staatsanwälte nicht durch das regulär besteuerte Einkommen der Eheleute Telbis gerechtfertigt werden konnte: Wohnungen, Grundstücke, Autos, eine Zahnarztpraxis der damals noch studierenden Tochter Andreea. Die Klage der drei ruft Art. 6 der Europäischen Konvention für Menschenrechte an.
Durch die Beschlagnahmung der angeführten Güter zugunsten des Staates, den Telbis unter Schmiergeldannahme geprellt hatte, wurde Urteil 365 des Verfassungsgerichts angewandt, bezüglich „erweitertem Vermögenseinzug“. Das Berufungsgericht Temeswar hatte sich dem Ausschuss zur Vermögensprüfung des Berufungsgerichts Temeswar gefügt und die Beschlagnahmung des nicht rechtfertigbaren Vermögensteils verfügt. Bei einem kalkulierten gemeinsamen Jahreseinkommen der Familie Telbis von rund 35.000 Euro wurde alles, was darüber hinausging, beschlagnahmt.
Die drei Klägerinnen hatten gefordert, als zivile Kläger im Prozess auftreten zu können, was ihnen das Temeswarer wie auch das Arader Berufungsgericht verweigert haben. Ihr Ansinnen ging darauf zurück, dass das Urteil auch vorsah, dass auch Vermögenswerte der zum damaligen Zeitpunkt einkommenslosen Andreea Telbis und Maria Agata Viziteu eingezogen wurden, weil die beiden jungen Damen zu jenem Zeitpunkt des Erwerbs der Güter einfach keinerlei Einkommen nachweisen konnten und also nach Ansicht der Staatsanwaltschaft offensichtlich nur zur Deckung der Käufe der beiden älteren Telbis dienten, die die wahren Besitzer verbergen sollten – meinte die Staatsanwaltscht.
Inzwischen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Klage der drei zugelassen und von mehreren rumänischen Justizinstanzen Klärungen in der causa Telbis angefordert. Das Ganze hat sofort nach der Urteilssprechung gegen Dr. Sebastian Telbis begonnen, im November 2015 (zwischendurch ist der Schmiergelddoktor wieder frei), und ein Jahr darauf wurden die rumänischen Behörden davon offiziell in Kenntnis gesetzt. Diese aber haben seit dem 6. November 2016 noch keinen bevollmächtigten Vertreter ernannt, der den rumänischen Staat in Straßburg im anstehenden Prozess vertritt.