Temeswar bereitet neuen Stadtentwicklungsplan vor

Stadtentwicklung bis 2040 / Rathaus plant Ausschreibungsverfahren

Temeswar – Nach der rechtskräftigen Aufhebung des Stadtentwicklungsplans von 2023 bereitet Temeswar einen neuen Allgemeinen Stadtentwicklungsplan (PUG) vor, der die städtebauliche Entwicklung bis 2040 regeln soll. Die Stadtverwaltung hat am Montag eine Markterkundung eingeleitet, um den voraussichtlichen Auftragswert für die Ausarbeitung der Planungsunterlagen zu ermitteln. Der Arbeitsaufwand wird auf rund 57.500 Fachstunden geschätzt.

Der neue PUG soll auf 15 Grundlagenstudien beruhen und das gesamte, rund 13.000 Hektar große Stadtgebiet erfassen. Vorgesehen sind unter anderem aktuelle Luftaufnahmen, topografische Vermessungen und eine umfassende Bestandsaufnahme. Laut Leistungsverzeichnis soll ein interdisziplinäres Planungsteam mit 29 Fachpositionen an dem Projekt arbeiten, darunter Stadtplaner, Architekten, Denkmalschutzexperten und Vermessungsingenieure. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Ausarbeitung einer örtlichen Städtebauordnung, das verbindliche Vorschriften für die Bebauung und Nutzung von Grundstücken enthalten soll. Das beauftragte Planungsteam muss außerdem die gesetzlich erforderlichen behördlichen Stellungnahmen und Zustimmungen einholen, eine strategische Umweltprüfung durchführen und eine Datenbank für das Geoinformationssystem (GIS) erstellen.

Vizebürgermeisterin Paula Romocean (USR) erklärte, Temeswar benötige klare Bauvorschriften, die für alle gleichermaßen gelten. Die Stadt müsse sich so entwickeln, dass Wohnviertel besser miteinander verbunden seien, ausreichend Grünflächen zur Verfügung stünden und bei Investitionen die Interessen der Bewohner berücksichtigt würden. Bürger, Unternehmen und andere Interessengruppen sollen deshalb im Rahmen öffentlicher Konsultationen an der Planung beteiligt werden. Noch im November wolle das Rathaus die Vorbereitungen für die Ausschreibung abschließen. Zunächst muss der Stadtrat allerdings die formelle Einleitung des Verfahrens zur Ausarbeitung des neuen PUG beschließen. Erst danach soll das öffentliche Vergabeverfahren für die Planungsleistungen eingeleitet werden. Ein geschätzter Auftragswert steht bislang nicht fest; er soll anhand der laufenden Markterkundung ermittelt werden.

Hintergrund ist die rechtskräftige Aufhebung des Stadtratsbeschlusses, mit dem der PUG von 2023 genehmigt worden war. Das Temeswarer Berufungsgericht hatte am 28. Oktober die Revision der Stadtverwaltung und des Stadtrats zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Temescher Gerichts zugunsten des klagenden Unternehmens Bega Invest SA bestätigt (die ADZ berichtete). An dem aufgehobenen Stadtentwicklungsplan war seit 2010 gearbeitet worden.

Bis zur Genehmigung eines neuen PUG durch den Stadtrat gelten nach Angaben des Bürgermeisteramts wieder die Vorschriften des Allgemeinen Stadtentwicklungsplans von 2002.