Temeswar – Der 2023 verabschiedete Temeswarer Stadtentwicklungsplan („PUG“ in der rumänischsprachigen Abkürzung) ist rechtskräftig aufgehoben. Eine Verwaltungskammer des Temeswarer Berufungsgerichts hat am Mittwoch die Revision des Bürgermeisters und des Stadtrats zurückgewiesen. Damit gelten nach Angaben der Stadtverwaltung wieder die Vorschriften des PUG von 2002 – bis ein neuer Plan beschlossen wird.
Das Verfahren war von Bega Invest SA angestrengt worden, einem Unternehmen der Brüder Marius und Emil Cristescu. Die Gesellschaft hatte den Stadtratsbeschluss zur Genehmigung des neuen PUG angefochten und bereits vor dem Temescher Gericht erstinstanzlich Recht bekommen. Das Berufungsgericht bestätigte nun die Aufhebung des Beschlusses.
Der Allgemeine Stadtentwicklungsplan regelt die städtebauliche Entwicklung des gesamten Stadtgebiets. Er bestimmt unter anderem, welche Flächen für Wohngebäude, Gewerbe, Verkehr oder Grünanlagen vorgesehen sind und welche Bauvorschriften gelten. Ergänzt wird er durch gebietsbezogene Flächennutzungs- und Bebauungspläne (PUZ/PUD) mit detaillierteren Bestimmungen für einzelne Stadtgebiete. Ein genereller Baustopp ist mit dem Urteil nach Angaben des Bürgermeisteramts nicht verbunden. Bereits erteilte Baugenehmigungen, behördliche Stellungnahmen und genehmigte PUZ bleiben gültig. Genehmigte Bauarbeiten können begonnen oder fortgesetzt werden. Auch rechtmäßig betriebene Unternehmen in bestehenden Gebäuden sind nicht betroffen.
Für laufende Genehmigungsverfahren gelten dagegen neue Anforderungen. Wer eine städtebauliche Bescheinigung auf Grundlage des PUG von 2023 erhalten hat, aber noch keine Baugenehmigung besitzt, muss nach Angaben der Stadt eine neue Bescheinigung beantragen. Diese wird anhand der Vorschriften von 2002 oder eines geltenden PUZ ausgestellt. Beruht die bisherige Bescheinigung bereits auf einem genehmigten PUZ, bleibt sie weiterhin maßgeblich.
Auch laufende Verfahren zur Erstellung neuer PUZ können fortgesetzt werden. Die Unterlagen müssen jedoch an die wieder geltenden Vorschriften von 2002 angepasst werden. Dies betrifft ebenso Stellungnahmen des Chefarchitekten und entsprechende Beschlussvorlagen für den Stadtrat. Das städtische GIS-Kartenportal wird vorübergehend abgeschaltet, um die hinterlegten Planungsdaten zu aktualisieren.
Der aufgehobene Stadtentwicklungsplan hatte eine ungewöhnlich lange Entstehungsgeschichte. Bereits im Oktober 2010 war der Auftrag an eine Arbeitsgemeinschaft aus Planwerk, Vitamin Architects und IHS România vergeben worden. Der Vertragswert lag bei rund 450.000 Euro. Erste Planunterlagen lagen 2012 vor, doch erst im Oktober 2023 verabschiedete der Stadtrat das Dokument. Zu diesem Zeitpunkt galten Teile der Planung bereits als überholt, weil sich die Stadt während der langen Bearbeitungszeit erheblich verändert hatte.
Inzwischen bereitet die Stadtverwaltung die Ausarbeitung eines neuen PUG vor. Das Leistungsverzeichnis wurde nach Angaben des Bürgermeisteramts bereits erstellt, erste öffentliche Konsultationen haben stattgefunden. Als Nächstes soll der Stadtrat über die Einleitung des Verfahrens entscheiden. Eine Ausschreibung für die Erstellung des Plans wurde bislang nicht gestartet.
