Wander- und Radwanderwege: Umfassender Leitfaden verfügbar

Kreisrat, Bergrettung, Tourismusverband und Verwaltungseinrichtungen wirken mit

Die Sitzbänke entlang der Wanderwege haben strengen Vorgaben zu entsprechen, die aus dem verabschiedeten Leitfaden für guten Praktiken bei der Einrichtung der Wander- und Radwanderwege im Gebirge und dem Hügelland des Kreises Hermannstadt/Sibiu hervorgehen. Diese Sitzbank ist ein Prototyp, den Vertreter der Projektmannschaft, der Bergrettung und Handwerker des Freilichtmuseums im Jungen Wald/Pădurea Dumbrava unlängst in der Găujoara-Lichtung aufstellten. Foto: Kreisrat Hermannstadt

Hermannstadt – Einen ausführlichen Leitfaden zu guten Praktiken bei der Einrichtung der Wander- und Radwanderwege im Gebirge und dem Hügelland des Kreises Hermannstadt/Sibiu haben die von der Kreisverwaltung im Rahmen des Programms „Jahre des Wanderns“ beauftragten Fachleute unlängst ausgearbeitet und dem Auftraggeber zwecks Freigabe und Veröffentlichung vorgelegt.

Das Dokument wurde einem Beratungsverfahren unterzogen, das die Vertreter der interessierten Nichtregierungsorganisationen und der territorialen Verwaltungseinrichtungen des Kreises einbezog und bietet all jenen, die einen Wanderweg einrichten oder hierbei mitwirken wollen, einige einfache Regeln, sodass die jeweiligen Schritte leicht zu befolgen und umzusetzen sind. Zugleich liefert der Leitfaden Informationen zu den Normen bei der Einrichtung eines Wanderweges, eines Erlebnispfades oder eines Radwanderweges.

Ein Wanderweg muss der Programmmannschaft zufolge für alle sicher zu sein, über einen eingerichteten, ebenen und gepflegten Pfad verfügen, sowie entsprechend markiert sein. „Wir wünschen uns, durch diesen Leitfaden die Erlebnisse der Touristen auf den Wander- und Radwanderwegen zu verbessern, die Grundlagen für Pfade zu legen, die den europäischen Standards entsprechen und so ein Netzwerk der Wanderrouten im Kreis Hermannstadt zu entwickeln, die einheitlich sind und die Entdeckung der Naturareale im Kreis in einer möglichst einfachen und sicheren Weise in den Vordergrund stellt“, so die Kreisratsvorsitzende Daniela Cîmpean.


Der Leitfaden umfasst eine Einteilung der bestehenden und möglichen Wan-derrouten in vier Kategorien und ein klar vorgegebenes Verfahren zu ihrer Einrichtung und Instandhaltung, das ihre Infrastruktur, die Markierungen und Beschilderung, das zugelassene Mobiliar und die jeweiligen Aussichtspunkte berücksichtigt. Die in Aussicht stehenden Wander- und Radwanderwege sowie die Erlebnispfade für Wanderer und Radfahrer werden ausschließlich mit der Genehmigung der Bergrettung des Kreises Hermannstadt und der zuständigen Verwaltungseinrichtungen geplant und eingerichtet. Anschließend werden sie zeitlich befristet in die Verwaltung der Organisation übertragen, die für ihre Einrichtung und anschließend auch für ihre Instandhaltung mindestens zwei Mal im Jahr aufkommt. Die Wanderwege im Gebirge können desgleichen vom Ministerium für Wirtschaft, Unternehmertum und Tourismus zugelassen werden.

Jeder Weg wird über auf Kreisebene einheitliche Markierungen und Beschilderungselemente verfügen und am Anfang, an den Aussichtspunkten und am Ende der Routen werden Infotafeln wesentliche Angaben zu den Merkmalen des Weges, den einzuhaltenden Verhaltensregeln und den Attraktionen, die unterwegs anzutreffen sind, bieten.

Der von der Kreisverwaltung bewilligte Leitfaden kann auf ihrer Internetseite unter der Adresse cjsibiu.ro eingesehen werden. Das selbstfinanzierte Programm „Jahre des Wanderns“ setzt der Kreisrat Hermannstadt in Zusammenarbeit mit dem Hermannstädter Kreistourismusverband um.