Reschitza – Die Verteilung von Schulbussen durch die Regierung Rumäniens, die im Banater Bergland 2014 – im zeitlich weiteren Vorfeld der Präsidentschaftswahlen – begonnen hat, wird auch in diesem Jahr fortgesetzt. Jüngst übergab das Ministerium für Regionalentwicklung und Öffentliche Verwaltung ans Schulinspektorat des Verwaltungskreises Karasch-Severin zwei Busse mit 28+2 Plätzen, die an die Gemeinden Bozovici und Deutsch-Sasca/Sasca Montană weitergegeben wurden und die Räume des Almăj-Tals und südlich von Orawitza bedienen werden, sowie sieben Kleinbusse mit 16+1 Plätzen, die an die Rathäuser der Gemeinden Berzovia, Bolvaşniţa, Fârliug, Moritzfeld/Măureni, Prigor, Ruskberg/Rusca Montană und Şopotu Nou weitergegeben wurden.
Die weitere Verteilung von Kleinbussen als Schulbusse im Banater Bergland – inzwischen sind es insgesamt um die 60 – ist ein Grund zu gedämpfter Freude. Einerseits können die Kinder im schulischen Alter unter zivilisierteren Bedingungen in die Zentrumsschulen und von dort wieder nachhause gebracht werden und die Eltern werden so spürbar entlastet, andrerseits sind sie eine Reaktion des Staats auf die immer geringere Kinderzahl, wodurch Lehrerposten gestrichen und Schulen geschlossen werden müssen. Praktisch bedeutet jede Gemeinde, die einen neuen Schulbus bekommt, ab dem kommenden Schuljahr mindestens eine weitere geschlossene Schule oder eine Schulklasse, die nicht die erforderliche Mindest-Kinderzahl zu ihrer Konstituierung erreicht hat, in einer der ihr administrativ zugehörigen Ortschaften.
Das Eintreffen zusätzlicher Schulbusse ist ein sichtbares Zeichen für Schulzusammenlegungen – in erster Linie, um durch die Gründung von Zentrumsschulen die für die Bezahlung eines Lehrerpostens nötige Mindestzahl an Kindern in einer Klasse zu erreichen. Es handelt sich also um keinerlei Großzügigkeit des Staates, wie das von den Behörden und den politisch bestallten Schulinspektoren bei den Übergabezeremonien den Vertretern der Rathäuser immer wieder weisgemacht wird, sondern um eine strikte und kalt berechnete Sparmaßnahme des Staates.