Hermannstadt – Mehrere Möglichkeiten, Ermäßigungen bei der Zahlung ihrer Lokalsteuern in Anspruch zu nehmen, bietet das Bürgermeisteramt Hermannstadt/Sibiu seinen Steuerzahlern. Demnach erhalten die Bürger, die ihre Einzelerklärung bis zum 31. Juli ausgefüllt haben und ihrer für 2018 geschätzten Steuerpflicht bis einschließlich 15. Dezember nachkommen, eine Ermäßigung von 5 Prozent von dem gesamt geschuldeten Betrag. Ebenfalls 5 Prozent des Gesamtbetrages sparen die Hermannstädter, die ihre Steuern bis 15. März kommenden Jahres bezahlen, wenn die Einzelerklärung auf elektronischem Weg eingereicht wurde.
Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Einzelerklärung von den Privatpersonen auszufüllen und einzureichen ist, die individuell oder im Rahmen einer Gemeinschaftsform Einkünfte in Rumänien und/oder dem Ausland erzielen sowie von denjenigen, die zur Zahlung von Einkommensteuer und Sozialbeiträgen verpflichtet sind. Die Personen, die kein Einkommen erzielen und den Sozialversicherungsbeitrag freiwillig leisten, sind desgleichen verpflichtet, die Einzelerklärung abzugeben.
Die genannte Erklärung ist bei der Internetadresse declunica.anaf.ro, anhand des Benutzernamens und des Passworts des persönlichen Kontos auf der Intrernetplattform des Finanzamtes anaf.ro zugänglich sowie mithilfe einer digitalen Zulassung oder über e-guvernare.ro.
Die Personen, die Steuerbescheide zur endgültigen Festlegung der Einkommensteuer oder des Beitrags zur Krankenversicherung für die vergangenen Jahre erhalten, können die entsprechenden Zahlungen bis 30. Juni 2019 vornehmen und bei Zahlungen bis 15. Dezember eine Ermäßigung von 10 Prozent erhalten.
Die Steuerzahler, die Bescheide zur endgültigen Festlegung ihrer Sozialversicherungsbeiträge zugestellt bekommen und die Zahlungen ebenfalls bis 30. Juni zu leisten haben, können die Ermäßigung in Höhe von 10 Prozent bei einer Zahlung bis 31. März in Anspruch nehmen.