In letzter Zeit wurden mehrere Rechtsakte im Bereich des Vergaberechts (z. B. betreffend die neuerdings erforderliche Erfüllungsgarantie zum Ersatz der Garantien, die durch die inzwischen insolvente Versicherungsgesellschaft City Insurance ausgestellt wurden) erlassen. Im Folgenden werden einige wichtige Änderungen, die durch die Dringlichkeitsverordnung Nr. 26/2022 („DVO“, am 21. März 2022 im Amtsblatt Rumäniens veröffentlicht) und den Regierungsbeschluss Nr. 375/2022 (der „Beschluss“, am 22. März 2022 im Amtsblatt Rumäniens veröffentlicht) vorgenommen wurden, kurz präsentiert.
Hintergrund
Hauptziel der DVO und des Beschlusses sind die Einhaltung der im Aufbau- und Resilienzplan (PNRR) vorgesehenen Pflichten und Fristen im Bereich des Verkehrswesens und der Verkehrsinfrastruktur und somit die Verwendung der diesbezüglich verfügbaren finanziellen Mittel, sowie die Verbesserung der Absorption weiterer EU-Fördermittel. Zu diesem Zweck wurde zusätzlich weitere Gesetzgebung, die mit der Durchführung von Infrastrukturprojekten von nationalem Interesse (u. a. bzgl. der Ausstellung der Urbanismuszertifikate, der Baugenehmigungen) verbunden ist, geändert.
Fristen für die Einreichung aktualisierter Belege bezüglich der EEE
Der erstplatzierte Bieter muss die aktualisierten Belege betreffend die Erfüllung der qualitativen Eignungskriterien laut der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) innerhalb der durch den Auftragnehmer gesetzten Frist einreichen, wobei diese Frist sieben Werktage nicht überschreiten darf. Fristverlängerungen sind in begründeten Fällen um maximal drei Werktage zulässig. Die Fristüberschreitung führt zur Ablehnung des Angebots.
Direkte Zahlungen an weitere Wirtschaftsteilnehmer
Wird die Möglichkeit der direkten Zahlung an weitere Wirtschaftsteilnehmer (z. B. Lieferanten, Unterauftragnehmer der Unterauftragnehmer, weitere Wirtschaftsteilnehmer) in den Auftragsunterlagen vorgesehen, sind solche Zahlungen unter bestimmten im Gesetz vorgesehenen Bedingungen grundsätzlich möglich.
Teilnahme- und Erfüllungsgarantie
Teilnahme- bzw. Erfüllungsgarantien können nun in Form einer Garantieversicherung nur noch durch Versicherer ausgestellt werden, die:
- eine in Rumänien oder einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Betriebsgenehmigung besitzen und/oder in den auf der Webseite der Aufsichtsbehörde veröffentlichten Registern registriert sind, oder
- aus Drittstaaten stammen und über eine in Rumänien von der Aufsichtsbehörde genehmigte Zweigniederlassung tätig sind.
Vergabe öffentlicher Aufträge ohne vorherige Veröffentlichung
Bei Kündigung aus wichtigem Grund, ordentlicher Kündigung oder vorzeitiger Vertragsbeendigung bzgl. bestimmter Verkehrsinfrastrukturprojekte kann es in Ausnahmefällen und unter den gesetzlichen Bedingungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge durch Verhandlung ohne vorherige Veröffentlichung kommen, wobei die Vertragsdauer in diesem Bereich den Zeitraum, der für die Behebung der Situation erforderlich ist, übersteigen kann.
Ungewöhnlich niedrige Preise
Ein Angebot, dessen Preis (ohne USt.) weniger als 80 Prozent des geschätzten Wertes des zu vergebenden Auftrags im Verhältnis zu den angebotenen Leistungen oder Lieferungen beträgt, ist ein ungewöhnlich niedriges Angebot, das den Auftraggeber dazu verpflichtet, von dem Auftragnehmer Abklärungen diesbezüglich zu verlangen.
Feststellende Unterlagen bzgl. Vertragsdurchführung
Der Auftraggeber hat das Recht, während der Vertragslaufzeit alle 90 Tage ab Vertragsschluss feststellende Unterlagen auszustellen, in denen mindestens der Vertragsstand und ggf. etwaige Verzögerungen/Mängel bei der Vertragsdurchführung sowie vom Auftragnehmer verursachte Schäden erwähnt werden. Diese Unterlagen werden im SEAP veröffentlicht und sind anfechtbar.
Solche Unterlagen können u. U. zum Ausschluss eines Wirtschaftsteilnehmers von einem Vergabeverfahren führen.
Einbehalt der Kaution
Wird eine vor dem Nationalrat zur Lösung von Beschwerden (CNSC) eingereichte Beschwerde rechtskräftig abgewiesen, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die nötigen Schritte vorzunehmen, um die durch den Auftragnehmer geleistete Sicherheit im Hinblick auf und im Rahmen der Deckung des durch die Verzögerung des Verfahrens entstandenen Schadens einzubehalten.
Fazit
Die Absorbtion der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel und die entsprechende Implementierung von großen Infrastrukturprojekten sind natürlich wichtig. Selbst wenn bestimmte Änderungen in Frage gestellt werden können, ist es verständlich, dass der Gesetzgeber die Verfahren effizienter und schneller gestalten will, um diese Mittel zu sichern. Es wäre begrüßenswert, wenn die künftigen Änderungen noch weiter den Gedanken verkörperten, dass die Auftragnehmer als Partner der Auftraggeber zur Durchführung von Projekten betrachtet werden.
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