Bukarest (ADZ) - Die Wettbewerbshüter überprüfen, ob Banken sich untereinander abgesprochen haben, um den Zinsindex ROBOR festzulegen. Während der Emittlung gelte die Unschuldsvermutung, fügte Kartellamtschef Bogdan Chirițoiu im staatlichen Nachrichtensender TVRInfo nachdrücklich hinzu. Zehn große Banken mit – auch staatlichem – rumänischem und ausländischem Kapital sind an der Berechnung des ROBOR beteiligt. Dabei wird berücksichtigt, zu welchen Zinsen die Banken einander Geld anbieten. Der ROBOR für sechsmonatige Geldgeschäfte der Banken ist relevant, weil auf seiner Grundlage die effektive Verzinsung von Hypthekenkrediten erfolgt. Seine Verdoppelung zwischen März und November auf über acht Prozent hatte Darlehen erheblich verteuert. Der alternative Referenzindex für Konsumkredite IRCC fällt in der Regel günstiger aus, weil für seine Berechnung nur die Zinsen der tatsächlich abgeschlossenen Geldschäfte zählen.