Bukarest (ADZ/Mediafax) - Radu Graţian Gheţea, der Präsident des Verbands der Banken Rumäniens (ARB) und der CEC-Bank, erklärte am Wochenanfang, dass die neuen Regelungen über die Kreditvergabe in harter Währung wahrscheinlich im Dezember in Kraft treten.
„Die Verfahrensweise der Einführung neuer Regelungen zur Kreditvergabe ist so angelegt, dass es im Dezember angewandt werden kann“, erklärte Gheţea. „Vorher muss es vom Verwaltungsrat der Nationalbank BNR angenommen werden, muss im Amtsblatt Monitorul Oficial veröffentlicht und 30 Tage darauf kann es erst umgesetzt werden. Erst anschließend können die Banken zur Nationalbank gehen und sich die neuen Normen autorisieren lassen.“
Gheţea meinte etwas ironisch, das neue Regelwerk der Nationalbank sei „scheinbar aus den Regelungen einzelner Banken inspiriert. Und ich kann als Beispiel die Bank angeben, bei der ich arbeite, die CEC-Bank, wo genauso Kredite in Valuten kaum ermutigt werden – was ich auch bei anderen Banken feststellen konnte“. Den neuen Regelungen seien zwei Verhandlungsrunden zwischen der Nationalbank und den interessierten Banken vorausgegangen, mit dem Ergebnis, dass das neue Regelwerk für Verbrauchskredite angewandt wird, grundsätzlich jedoch nicht auf Bankanleihen für Wohnungs- und Immobilienkauf.
„Allzuviel Genaues kann ich im Moment noch nicht sagen“, gab Ghe]ea zu, „außer, dass wir in der Nationalbank mit denjenigen diskutiert haben, die am neuen Reglement arbeiten und dass sich in den Diskussionen gewisse Elemente konturierten. Eines davon ist die Einschränkung von Konsumkrediten in Devisen – aber ob der Verwaltungsrat der BNR dem folgt, kann ich nicht sagen.
Genaues wissen wir sowieso erst, wenn alles im Amtsblatt steht. Fest steht auch, dass wir die Restriktionen der Kreditierung mit Valuten nur auf die Verbrauchskredite anwenden wollen. Wie das letztendlich aussehen wird und ob auch die Kaufvorgänge von Wohnungen und Häusern, Häuser- und Wohnungstausch, also das Immobiliengeschäft betroffen sein werden, das muss sich erst noch zeigen. Außerdem haben wir Varianten bei den kommenden „Prima-Casă“-Aktionen besprochen, mit Vorauszahlungen von 30, 20, 15 oder 5 Prozent – aber Details darüber weiterzuerzählen habe ich kein Mandat.“
Fest stehe, dass das neue Regelwerk der BNR das „Prima-Casă“-Programm nicht berühren werde, weil das ein Regierungsprogramm sei, in das sich weder die BNR noch ARB einmischen können.
Laut Mediafax ist im Entwurf des neuen Regelwerks vorgesehen, dass Verbrauchskredite eine Laufzeit von höchstens fünf Jahren haben dürfen und dass die Kreditnehmer Garantien vorlegen müssen, die 133 Prozent des geliehenen Wertes ausmachen müssen. Desgleichen sei laut Mediafax im Entwurf vorgesehen, dass bei Immobilienfinanzierungen in Euro der Vorschuss mindestens 30 Prozent des Gesamtwerts der Immobilie ausmachen muss.