Im Februar und März dieses Jahres veröffentlichte ANRE, die rumänische Stromregulierungsbehörde, auf deren Website eine Reihe von Gesetzesentwürfen zur öffentlichen Konsultation, die wichtige praxisrelevante Regelungen enthalten. Sie betreffen u. a.:
- die Genehmigung des Verfahrens zur Bestätigung des Rechts juristischer Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat, an den Strom-/Erdgasmärkten in Rumänien teilzunehmen;
- die Genehmigung der Methodik zur Zuweisung der Kapazität des Stromnetzes für den Anschluss von Stromerzeugungsstandorten;
- die Änderung und Ergänzung der Anordnung Nr. 59/2013 hinsichtlich des Anschlusses von Nutzern an das öffentliche Stromnetz.
Die Neuigkeiten, die die o. g. Gesetzesvorhaben (vorbehaltlich ihrer Annahme und Veröffentlichung in dieser Form) mit sich bringen würden, werden nachstehend zusammengefasst.
1. Teilnahme juristischer Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat an den Strom-/Erdgasmärkten in Rumänien (kurz: „Verfahren“)
Das Verfahren regelt:
- Bedingungen, unter denen ANRE einer juristischen Person mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat das Recht zur Teilnahme am rumänischen Strom- oder Erdgasmarkt bestätigt;
- Verpflichtungen, die während der Aus-übung des o. g. Teilnahmerechts erfüllt werden müssen;
- Bedingungen für die Änderung/Suspendierung/Beendigung des Rechts zur Teilnahme am rumänischen Strom- oder Erdgasmarkt.
Im Rahmen des Verfahrens erlässt ANRE einen sog. Bestätigungsbeschluss (decizie de confirmare), der dem Begünstigten je nach der Art der Tätigkeit, für die er von der zuständigen Behörde des anderen EU-Mitgliedsstaates eine Lizenz besitzt, das Recht zur Lieferung oder zum Handel mit elektrischem Strom oder Erdgas in Rumänien bestätigt. Der Begünstigte des Bestätigungsbeschlusses hat das Recht, unter den gleichen Bedingungen wie jeder andere Lizenzinhaber am rumänischen Strom-/Erdgasmarkt teilzunehmen.
2. Zuweisung der Kapazität des Stromnetzes für den Anschluss von Stromerzeugungsstandorten
Diese Methodik legt die Regeln hinsichtlich der Vergabe der verfügbaren Kapazitäten zwecks Anschlusses von Produktions-/Verbrauchsstellen mit einer installierten Leistung ab 1 MW durch Ausschreibung fest. Auf diese Weise wird die derzeitige Vorgehensweise, wonach die Anschlussantragsteller zur Teilnahme an Netzverstärkungsarbeiten verpflichtet sind, durch einen Mechanismus zur Zuweisung der Kapazität des Stromnetzes durch Ausschreibung ersetzt.
Die Beträge, welche infolge der Ausschreibungen für zusätzliche Netzausbauarbeiten eingenommen werden, die zur Deckung des Bedarfs der Antragsteller nach Kapazitäten erforderlich sind, werden von den Netzbetreibern auch nur für den Netzausbau verwendet. Die Ausschreibungsplattform wird von Transelectrica entwickelt und verwaltet. Die Methodik beschreibt u. a.:
- die der Ausschreibung vorangehende Phase (Berechnung der verfügbaren Kapazitäten, Einreichung von Zuteilungsanträgen durch die Antragsteller, Erstellung der Lösungsstudie, welche die zusätzlichen Entwicklungsarbeiten festlegt);
- Verfahrensvorschriften zur Organisierung der Ausschreibungen und die Vorlage von Angeboten durch die Ausschreibungsteilnehmer;
- Regeln hinsichtlich der Zuweisung der verfügbaren Kapazitäten;
- zwingende Inhalte des Vertrags hinsichtlich der Zuweisung der verfügbaren Kapazitäten (diese sind der Methodik als Anlage beigefügt).
3. Änderungen bezüglich des Netzanschlusses
Der Anordnungsentwurf sieht eine Änderung des Reglements bezüglich des Netzanschlusses (genehmigt durch die Anordnung Nr. 59/2013) vor. Hiernach sind die Netzbetreiber verpflichtet, bei der Erteilung von Netzanschlussgenehmigungen für Erzeugungs-/Verbrauchstellen mit einer genehmigten Kapazität von mehr als 1 MW von den Antragstellern eine finanzielle Sicherheit zugunsten der Netzbetreiber zu verlangen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anschlusslösung Verstärkungsarbeiten an den Stromnetzen vorsieht oder nicht.
Derzeit leisten nur diejenigen Antragsteller finanzielle Sicherheiten, die Verbrauchs- und/oder Erzeugungsorte mit einer genehmigten Kapazität von mehr als 1 MW anschließen wollen, für welche die Anschlusslösung Verstärkungsarbeiten vorsieht.
Gemäß dem neuen Gesetzvorhaben muss die finanzielle Sicherheit vor der Ausstellung der Netzanschlussgenehmigung gestellt werden; sie hat einen festen Wert i. H. v. 5 Prozent der Netzanschlussgebühr.
Fazit
Obwohl die oben dargestellten Änderungen noch nicht verabschiedet und veröffentlicht wurden, bringen sie wichtige Änderungen für den Energiemarkt mit, die von den Marktteilnehmern berücksichtigt und befolgt werden müssen. Vorschläge und Kommentare zu den Entwürfen der Rechtsakte werden ANRE innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung auf der ANRE-Website übermittelt. Wir erwarten die Endfassung mit Spannung.
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