Bukarest (ADZ) - Die Regierung hat Unternehmen, die im Einzelhandel tätig sind, drei Monate länger eingeräumt, um sich mit elektronischen Kassengeräten auszustatten. Laut einer Pressemitteilung des Finanzministeriums von Donnerstagnachmittag wurde ein Eilerlass verabschiedet, der eine Gnadenfrist von drei Monaten bezüglich der Bestrafung vorsieht. Demnach müssen große und mittlere Unternehmen erst ab dem 1. September 2018 (statt 1. Juni) mit Sanktionen rechnen, falls keine elektronischen Kassengeräte verwendet werden. Für Kleinunternehmen wurde die Frist vom 1. August auf den 1. November 2018 aufgeschoben. Ebenfalls wird erst ab dem 1. November (statt 1. August) der Verkauf von älteren Kassengeräten untersagt und die bisherigen Händlerzulassungen sind noch bis zum 31. Oktober (statt 31. Juli) gültig. (siehe auch „Moderne elektronische Kassengeräte ab Sommer verpflichtend“).