Schmiergeldnehmerdozent erstinstanzlich verurteilt

Reschitza – Der zu Beginn dieses Jahres in flagranti erwischte Ex-Dozent an der Reschitzaer Filiale der Klausenburger UBB, C. R. (die ADZ berichtete im Februar über den Fall), ist vom Kreisgericht Karasch-Severin schuldig gesprochen und zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. 
Die Staatsanwälte der Nationalen Antikorruptionsbehörde DNA, die ihn auch in flagranti erwischt hatte, als er eine höhere Geldsumme von Master- und Doktoratsstudenten annahm, hatte ihn dem Gericht überstellt, das ihn trotz seiner Unschuldbeteuerung schuldig gesprochen hat. Der Verurteilte ging über seinen Anwalt in Berufung, die dieser Tage vor dem Temeswarer Appellationsgericht entschieden wird.

Die Reschitzaer Instanz (der Strafgerichtshof des Kreisgerichts Karasch-Severin) verfügte im selben Urteil, dass der Beklagte in den auf den Urteilsspruch folgenden 60 Tagen weiterhin in Vorbeugehaft bleibt – wie schon seit seiner Verhaftung in der Folge des Flagrantis. 
Desgleichen hält das Gericht bis auf Weiteres die Sicherheitsbeschlagnahme von 22.800 Lei aufrecht, genau so wie die beiden Schweizer Feingoldbarren von 20 Gramm und 10 Gramm mit „valcambi suisse“-Stempel einbehalten werden, und 8540 Euro. 

Nicht zuletzt muss der Beklagte 11.000 Lei Gerichtskosten begleichen, die der Staat vorgestreckt hatte.

In der Anklageschrift der Antikorruptionsstaatsanwälte wird betont, dass der Beklagte C. R. am 11. und am 16. Februar 2023 als Hochschullehrer von 24 Masteranden (fast durch die Bank aktive Polizisten!) unterschiedlich große Geldsummen für unterschiedlich gute Noten bei einer anstehenden Nachprüfung im Fach „Entwicklung und Aufbau der EU“ gefordert hatte, aber auch, sich als Hochschuldozent bewegen zu lassen, seinen dienstlichen Verpflichtungen nachzukommen. Wörtlich heißt es in der Anklageschrift: „Der Beklagte hat von jedem Masteranden je 600 Euro gefordert, damit er sie bei der Prüfung mit der Mindestnote durchrutschen lässt, für Höchstnoten gar 1200 Euro pro Kopf. Für das Bestehen der Prüfungen eines Doktoratslehrgangs forderte er 50.000 Lei. Am 18. Februar 2023 ist der Beklagte in flagranti erwischt worden bei der Übernahme von 1000 Euro und 3000 Lei, am 20. Februar 2023 ließ er sich 50.000 Lei aushändigen und bei dieser Gelegenheit gab es das Flagranti.“ 

Das UBB-Zentrum Reschitza suspendierte den Schmiergeldnehmerdozenten am 23. Februar von jederlei akademischer Tätigkeit im Rahmen dieser Universität. 

Am selben Tag wurde er beurlaubt. Zu jenem Zeitpunkt befand C.R. sich bereits in U-Haft und die Antikorruptionsbehörde hatte schon die Anklageschrift verfasst und dem Gericht vorgelegt.