Hermannstadt - Das Thema Zukunft stand im Mittelpunkt der 79. Landeskirchenversammlung der evangelischen Kirche, die am Samstag im Bischofshaus in Hermannstadt abgehalten wurde. Mit ihm beschäftigten sich 40 Delegierte aus allen fünf Bezirken der Landeskirche, die aus Bistritz und Bukarest, aus Petersdorf bei Mühlbach und Kronstadt sowie vielen anderen Ortschaften Siebenbürgens angereist waren.
Den Arbeiten wohnten auch Gäste bei, zu ihnen gehörten der Hermannstädter Kreisratsvorsitzende Martin Bottesch, der Generalkonsul Deutschlands, Thomas Gerlach, der emeritierte Bischof D. Dr. Christoph Klein und Altlandeskirchenkurator Prof. Dr. Paul Niedermaier.
Der Landeskirchenversammlung war ein Abendmahlsgottesdienst in der evangelischen Stadtpfarrkirche vorausgegangen. Nachdem es der Samstag vor dem ersten Adventssonntag war, ging Bischof Reinhart Guib vom Predigttext „Siehe, dein König kommt zu dir...“ aus und machte die Hoffnung deutlich, die aus diesem Wort am Anfang des Kirchenjahres spricht.
Die anschließende Landeskirchenversammlung entwickelte sich dann zu einem Gespräch über Zukunft und Visionen. Nachdem es in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wichtig war, angesichts des rapiden Mitgliederschwunds in der Gesamtgemeinde durch die Auswanderung gleich nach der Wende überhaupt den Glauben an die Zukunft zu bewahren, stellt sich jetzt die Aufgabe, diese Zukunft zu gestalten.
Als Grundlage der Gespräche war den Delegierten im Vorfeld eine vom Landeskonsistorium erarbeitete Strategie zur Zukunft der Kirche unter dem Leitsatz „Aus Glauben Leben in Gemeinschaft gestalten“ zugesandt worden. Nach einer Situationsanalyse und einer biblisch-theologischen Grundlegung geht sie auf geistlich-theologische Fragen, Ordnungen und Strukturfragen, Fragen der Kommunikation und Öffentlichkeit, Fragen des Kulturguts und solche der Verwaltung, Finanzen und Managements ein. Nachdem die Mitglieder der Landeskirchenversammlung die Strategie in sechs Arbeitsgruppen besprochen hatten, ergab sich noch eine lebhafte Diskussion dazu im Plenum. Zahlreiche Verbesserungsvorschläge wurden eingebracht. Diese werden in die Vorlage eingearbeitet und dann wird die Strategie in den einzelnen Gemeinden zur Diskussion gestellt.
Eine wichtige Entscheidung wurde im Zusammenhang mit der Kirchengemeinde Bartholomae in Kronstadt getroffen. Obwohl sie die in der Kirchenordnung festgehaltene Mindestanzahl von 300 Mitgliedern nicht hat, erhält die aktive Gemeinde das Recht, einen eigenen Pfarrer zu wählen, der auch mit zusätzlichen Aufgaben zum geistlichen Dienst betraut werden wird.
Mit großem Interesse folgten die Anwesenden auch den Ausführungen des Hauptanwalts der Landeskirche, Friedrich Gunesch, der über Stand des EU-Projekts zur Restaurierung der 18 siebenbürgisch-sächsischen Kirchenburgen berichtete. Bei der Ausführung des Projekts gibt es viele Hürden unterschiedlicher Art zu nehmen, doch schreiten die Arbeiten voran und im kommenden Jahr werden Arbeiten an weiteren Kirchenburgen aufgenommen.