Bukarest (ADZ) - In aktuell über 50 Kommunen, wo die Bürgermeistermandate aus verschiedenen Gründen abgelaufen sind oder die Lokalparlamente aufgelöst wurde, müssen Nachwahlen organisiert werden. Der Oberste Gerichtshof hielt somit ein Urteil der höchstrangigen Instanz der Hauptstadt aufrecht, die ihrerseits im März einer Klage des früheren liberalen Politikers Ludovic Orban (heute Forța Dreptei) stattgab.
Orban hatte parallel zum Verwaltungsgerichtsverfahren auch Strafanzeige gegen Ex-Premierminister Nicolae Ciucă geleistet – hier werde „das Wahlrecht, der Grundstein der Demokratie, mit Füßen getreten“, hatte er zum damaligen Zeitpunkt erklärt.
Laut geltenden Vorschriften muss die Regierung innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf des Bürgermeistermandats in der betreffenden Kommune neue Wahlen veranstalten, doch weigerte sie sich konsequent, dieser Pflicht nachzugehen, obwohl in manchen Fällen die Vizebürgermeister seit Jahren die Geschäfte ihrer Gemeinde nur kommissarisch führen.