Bukarest (ADZ) - Senatoren der PNL und USR haben im Oberhaus eine Novellierungsvorlage für das Dienstgesetz des Verfassungsgerichts (VG) eingebracht, die den bisher üblichen Mega-Verrentungsbonifikationen der Verfassungsrichter ein Ende bereiten will. Konkret zielt die geplante Novelle auf die Abschaffung von Absatz 5, Artikel 71 des VG-Dienstgesetzes 47/1992 ab. Besagter Absatz sieht vor, dass Verfassungsrichtern beim Ablauf ihrer Amtszeit, ihrem Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen oder beim Eintritt in den Ruhestand eine Geldprämie in Höhe von sechs Nettogehältern bzw. von umgerechnet rund 36.000 Euro zusteht.