Unter Ausschluss der Öffentlichkeit und vor allem der Medien fand am 6. Mai in Reschitza eine Art Geheimtagung statt, an der sich 19 Holzeinschlagunternehmen aus dem Banater Bergland beteiligten. Die „Koalition der Neunzehn“, wie sie inzwischen von den Medien des Berglands genannt wird, hat später eine „Resolution“ ins Netz gestellt, in welcher sie vom „Risiko der Blockierung der Aktivität“ spricht, wegen „Überreglementierung des Holzschlags“ in Rumänien. Deshalb wohl beschäftigen sich mehrere Punkte ihrer „Resolution“ ausdrücklich mit dem Kapitel der schriftlichen Übersichten über das Holzfällen, ohne ausdrücklich von Über-Bürokratisierung zu sprechen. Sie fordern offensichtlich eine Rückkehr zu den Regelungen, die vor rund zehn Jahren galten bzw. sie fordern Zurücknahmen von Regelungen aus 2016, dem Jahr der umweltfreundlichsten Regierung Rumäniens, jener unter Dacian Cioloș.
In der Präambel der „Resolution“ wird die gesetzliche Über-Regelung, die Über-Kontrolle und die fehlende Unterstützung durch Investitionsförderung als ein Teil der Gründe für den Zusammenschluss und Resolutionsbeschluss der Holzeinschlagunternehmen genannt. Auf die Patriotismustube wird ebenfalls gedrückt: es kommt die „Bedeutung der Holzindustrie für die Volkswirtschaft und die lokale Entwicklung“ zur Sprache (nur, wie meist im Patriotismusüberschuss: ohne jedwelche Argumente).
Bald kein Brennholz mehr?
Dann werden in der Präambel Ängste in der Bevölkerung geschürt, indem angeführt wird, dass 3,5 Millionen Wirtschaften Rumäniens Brennholzheizung haben und dass die Versorgung durch Über-Regelung zusammenbrechen könnte. Der Grund: die Über-Regelungen blockieren eine normale Holzversorgung dieser Wirtschaften, behaupten die 19 unterzeichnenden Holzeinschlagunternehmen, was als eine Art Kollateralschaden dargestellt wird. Wer allerdings an Wochenenden oft zwischen dem Banater Bergland und Temeswar unterwegs ist, wird nicht umhin können, Dutzende Holztransporte zu sehen, die im Minutentakt aus Richtung Bergland in die Ebene rollen. In unterändert intensivem Minutentakt, von Kleintransportern bis Holz-Großtransportern mit Anhänger.
Nicht zuletzt behaupten die 19 in ihrer Präambel, dass der öffentliche Raum bezüglich des Stands der rumänischen Wälder „desinformiert“ werde – ein deutlicher Seitenschlag gegen die Umweltschutzorganisationen.
Aber nicht nur gegen diese. Liest man nämlich die am 8. Mai übers Internet bekanntgemachte Resolution, dann stößt man auf Punkt 6: „Wir fordern vom Ministerium für Gewässer und Wälder die Veröffentlichung eines Rechenschaftsberichts über den Stand der Wälder Rumäniens und der Verwaltung der Wälder, sowie über die Entwicklung des Phänomens des illegalen Holzschlags, aufgrund der Maßnahmen, die in den vergangenen zwei Jahren implementiert wurden.“ So befremdlich es klingt: ähnliche Forderungen haben auch die Umweltschützer erhoben...
Rücknahme oder Novellierung von Cioloș-Gesetzen
Die Punkte 1-3 der „Resolution“ beschäftigen sich ausschließlich mit den Unzufriedenheiten der Holzeinschlagunternehmen bezüglich der gesetzlichen Regelungen für ihr Metier: Regierungsbeschluss 617/2016, Bescheid des Generaldirektors von Romsilva Nr.383/28.092016 (beide über die Nutzung der Forste im Staatsbesitz), Eilbeschluss 51/2016 zur Änderung von Gesetz 171/2010 (über Forstvergehen und deren Ahndung) und Regierungsbeschluss 1004/2016 (bezüglich schriftlich und elektronisch geführter Bekanntgaben übers Holzfällen und gefälltes Holz). Regierungsbeschluss 1004/2016 (es fällt auf, dass alle beanstandeten Regelungen aus der Zeit stammen, als im Ministerium für Umweltschutz, unter der „Technokratenregierung“ von Dacian Cioloș, umweltfreundliche Entscheidungen gefällt wurden) soll „sofort“ zur öffentlichen Debatte gestellt werden, zwecks Novellierungen. Das war jene Regelung, die eine der letzten der Cioloș-Regierung war und gegen die auch das Parlament, unter Protesten der Umweltschützer, in seinen Ausschüssen debattiert (ADZ /BZ berichtete).
Eine weitere Gesetzesänderung, die gefordert wird von den 19 Holzeinschlagunternehmen des Banater Berglands, bezieht sich auf die Regelung bezüglich der Umweltgenehmigung. Man möge zurückkehren zur Regelung 1798/2007, die für die Dauer von zehn Jahren gültige Umweltgenehmigungen vorsah.
Zwitterrolle von Romsilva
Ein Thema, das auch von den Umweltschützern seit Jahren erfolglos breitgetreten wird, ist die Zwitterrolle der staatlichen Forstverwaltung Romsilva. Punkt 7 der „Resolution der Neunzehn“ besagt: „Wir fordern den Nationalen Regiebetrieb der Forste Romsilva auf, seine unloyalen Konkurrenzpraktiken aufzugeben, indem er einerseits als Forstverwalter/Forstadministrator auftritt, und zeitgleich aber voll impliziert ist als Holzunternehmer, der auch selber Holzeinschlag betreibt. Desgleichen fordern wir eine korrektere Beziehung mit Romsilva bei der Aushandlung der Bedingungen des Auftragshefts für einzelne Forstschläge und der Lieferverträge der Holzmasse. Ziel ist es, eine Entkapitalisierung der Holzeinschlagunternehmen zu vermeiden, denen exzessiv hoch angesetzte Garantiesummen abgefordert werden, bevor sie überhaupt ans Holzfällen denken können.“ Nun, wer die Branche und ihre Vertreter einigermaßen kennt, wird nicht grad mit den 19 weinen, weil sie kein Geld haben und pleitegehen könnten...
Letzteres, die Entkapitalisierung, ist bestimmt weniger die Sorge der Umweltschützer, aber der erste Teil dieses Punktes dürfte voll und ganz von ihnen geteilt werden. Fakt ist, dass – gerüchteweise – immer noch die staatliche Forstwirtschaft Romsilva einer der größten Lieferanten illegaler Gelder (Parteienfinanzierung aus schwarzen Kassen), an die gerade am Regieren befindlichen Parteien, ist, weil sie in einem Bereich aktiv ist, der sehr schwer kontrollier- und überprüfbar gilt. Nicht zufällig werden nach jedem Regierungswechsel die Leiter der staatlichen Forstämter mit aus den Reihen der Siegerpartei ernannten Leuten ausgetauscht...
Staatsgelder fürs Holzfällen?
Das Thema der Investmentförderung der Holzeinschlagunternehmen durch die staatliche Investitionsagentur ist diskutabel. In dem Maße, in dem die Holzeinschlagunternehmen ehrlich ihren Steuerverpflichtungen nachkommen, wäre es natürlich fair, dass auch sie Teilhaber der staatlichen Investitionsgeschenke bzw. –Vergünstigungen werden. Doch wer nimmt es einem Holzernteunternehmen in Rumänien kommentarlos ab, wenn es behauptet, für eine Investition Staatsgeld zu benötigen – in welcher Form auch immer. Und: wie kann der Geldgeber es verantworten, Staatsgelder für eine grundsätzlich umweltschädigende Tätigkeit auszugeben? Oder glaubt jemand wirklich, Holzeinschlagunternehmen bräuchten das Geld für Wiederaufforstungen - und wenn das noch so streng im Gesetz vorgeschrieben ist? Solange keine strikte Kontrolle, nicht nur des Holzeinschlags, sondern auch der gesetzlich obligaten Wiederaufforstungen, damit einhergeht, tut eh jeder nur, was ihn direkt und als Geldquelle interessiert: einfach Wälder fällen.
Nicht zuletzt fordern die 19 Forstunternehmer aus dem Banater Bergland eine Änderung der Order Nr.1540/2011 „über die Genehmigung der Anweisungen bezüglich der Termine, Modalitäten und Perioden, wenn Holzmasse geschlagen, herausgenommen aus den Forsten und transportiert werden kann, mit Anführung der Schäden durch unweigerlich nötige Holzeinschläge“.