Georgescu unterliegt gegen Datenschützer

Geldstrafe vorerst nur in erster Instanz bestätigt

Bukarest (ADZ) – Der Erznationalist und frühere Präsidentschaftskandidat Călin Georgescu muss eine Geldstrafe von umgerechnet rund 10.000 Euro zahlen. Die Datenschutzbehörde hatte die Strafe letztes Jahr gegen ihn verhängt, nachdem Georgescu auf seiner Internetseite Verstöße gegen die Datenschutzregeln verschuldet haben soll. Nach Angaben der Behörde speicherte und nutzte Georgescu zwischen dem 6. Dezember 2024 und dem 3. April 2025 Nutzerdaten durch die Speicherung von sogenannten Cookie-Dateien auf den Rechnern der Nutzer, ohne deren ausdrückliche Zustimmung einzuholen und ohne sie ausreichend zu informieren.

Im Zuge der Untersuchung stellten die Prüfer zudem fest, dass Georgescu auch die Informationspflichten gegenüber Personen verletzt hatte, deren personenbezogene Daten über ein Kontaktformular auf seiner Website erhoben wurden. Betroffen waren Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Die Betroffenen seien nicht ordnungsgemäß über die Datenverarbeitung informiert worden. Damit habe der Betreiber gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung verstoßen. Georgescu klagte und beantragte die Aufhebung der Geldstrafe, das erstinstanzliche Gericht folgte jedoch der Argumentation der Datenschutzbehörde.