Keine Pfändung beim Ehepaar Johannis

Bukarest (ADZ) – Der frühere Staatspräsident Klaus Johannis und seine Ehefrau Carmen bleiben von Vermögenspfändungen verschont. Das Berufungsgericht in Karlsburg/Alba Iulia hat in zweiter Instanz einen Antrag der Steuerbehörde ANAF auf ein Sicherungspfand rechtskräftig abgewiesen. Die Richter stuften den Antrag als unbegründet ein. Beim Rechtsstreit geht es um Schadenersatzforderungen von rund einer Million Euro, die der Fiskus für die Nutzung der Hälfte einer Immobilie im Zentrum von Hermannstadt/Sibiu geltend macht, nachdem die Familie Johannis das Eigentum in früheren Gerichtsverfahren verwirkt hatte. Nach Angaben von News.ro ist der Vorstoß Teil einer breiteren Serie von Schritten, mit denen der Staat vermeintliche Rückstände aus der Nutzung des Hauses eintreiben will. Ein Gericht in Hermannstadt sprach der Finanzverwaltung in den letzten Tagen auch die andere Hälfte des Hauses im historischen Zentrum der Stadt zu – dies war nötig, um das ganze Gebäude im Grundbuch auf den Staat eintragen zu können.