Bukarest (ADZ) – Präsident Nicușor Dan hat Anfang dieser Woche das Privatrentengesetz ausgefertigt. Dieses regelt, wie die Renten aus der obligatorischen zweiten Säule sowie aus der fakultativen dritten Rentensäule nach der Pensionierung ausgezahlt werden und wurde nach einer Verfassungsbeschwerde vorigen Herbst angepasst. Dem Gesetz zufolge besteht nun die Möglichkeit, sich bei Renteneintritt höchsten 30 Prozent der angesammelten Summe auszahlen zu lassen und die restlichen Mittel in monatlichen Tranchen über mindestens acht Jahre zu erhalten; übrig gebliebene Summen können im Todesfall vererbt werden. Alternativ kann eine Rente nach einer versicherungsmathematischen Rechnung bis Lebensende fließen, Vererbungsmöglichkeiten sind hier allerdings stärker eingeschränkt.
Seit 2008 sind weite Teile der Bevölkerung verpflichtet, in die zweite Rentensäule einzuzahlen, der Beitrag wird aus der staatlichen Rentenabgabe abgeführt. Bis Ende November 2025 erreichten die Anlagen knapp 195 Milliarden Lei, rund zwei Drittel bzw. 127 Mrd. Lei davon sind in Staatsanleihen angelegt, dies entspricht über 10 Prozent der gesamten Staatsschulden von etwa 1100 Mrd. Lei.





