Bukarest (ADZ) - Der Sanierungsplan des Finanzministeriums, um das ausgeuferte Defizit mittelfristig bzw. bis 2031 wieder in Griff zu bekommen, sieht u. a. auch eine Reform des Entlohnungsystems im Staatsektor vor. Der Segen der EU-Kommission für besagten Haushaltssanierungsplan steht zurzeit noch aus.
Für das Entlohnungssystem im Staatssektor sieht die Vorlage des Finanzressorts eine Reihe von Änderungen vor – so sollen Lohnraster wieder eingeführt, die geltenden Hierarchiekoeffizienten revidiert und die Fülle an Lohnzuschüssen auf maximal 20 Prozent des Basisentgelts gedeckelt werden. Insbesondere in den Kommunalverwaltungen, die infolge zahlreicher großzügiger Gehaltserhöhungen mittlerweile oft bis zu 90 Prozent ihres Budgets für Löhne aufwenden, sollen die Lohnraster zum Tragen kommen – man wolle damit zum einen sicherstellen, dass die Gehälterbudgets künftig tragbar seien, und zum anderen auch, dass es zu keinem Lohngefälle zwischen den in Kommunalverwaltungen Beschäftigten und jenen der zentralen Verwaltungsstrukturen komme, begründete das Finanzministerium die Maßnahme.
In puncto geplanter Deckelung der Lohnzuschüsse auf höchstens 20 Prozent des Grundlohns verwies das Ressortministerium darauf, dass die Vergütung der Arbeit vor allem auf letzterem und weit weniger auf den oftmals diskretionären Lohnzuschüssen zu beruhen habe. Nicht zu guter Letzt sieht der Sanierungsplan auch eine Revidierung der in den verschiedenen Berufskategorien gängigen Hierarchiekoeffizienten vor, wobei die Hierarchieebenen dem Finanzressort zufolge „fair, transparent und vernünftig“ zu sein haben.
Nach dem Willen der Exekutive soll die Reform des Entlohnungssystems bis Mitte kommenden Jahres, vor allem im 2. Quartal 2025, umgesetzt werden.