Regeln zum Abschuss von Drohnen vorgelegt

Verteidigungsministerium will Rechtslücke stopfen

Bukarest (ADZ) – Sollten unbemannte Flugobjekte unrechtmäßig in den rumänischen Luftraum eindringen, können sie nach einer von den Behörden veröffentlichten Novellierungsinitiative „zerstört oder neutralisiert“ werden, wenn sie eine Gefahr für die Landessicherheit darstellen. Dabei dürfen die eigenen Streitkräfte nach Maßgabe kollektiver und bilateraler Sicherheitsverträge auch in Kooperation mit internationalen Partnern und Alliierten gegen die Drohnen vorgehen, so zum Beispiel zusammen mit NATO-Verbänden. Der Abschuss eines solchen Objekts bleibe allerdings nur die Ultima Ratio bei schweren Bedrohungen für die Sicherheit, da zusätzliche Risiken möglichst vermieden werden sollten, merken die Urheber der Vorlage an. Die neuen Vorschriften sehen auch vor, dass auch gegen Flugzeuge, die den Luftraum verletzen, abgestuft vorgegangen werden soll – bis hin zur Zerstörung der Maschine.

Schon seit Jahresanfang hatte Generalstabschef Gheorghiță Vlad offen eine Nachbesserung der Gesetze im Kontext des Krieges in der Ukraine gefordert, da ihm zufolge der aktuelle Rechtsrahmen keine Kampfhandlungen in Friedenszeiten zulasse und so die Fähigkeit der Streitkräfte, Drohnen abzufangen oder abzuschießen, begrenzt seien.