Bukarest (ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat am Dienstag die von den mitregierenden Liberalen eingebrachte Gesetzesnovelle, die ein zeitgleiches Abhalten von lokalen Referenden und Wahlen ermöglichen soll, mit breiter Mehrheit verabschiedet, nachdem ihr Verwaltungsausschuss tags davor als letztes zuständiges Parlamentsgremium grünes Licht dafür gegeben hatte. Entsprechend werden künftig sowohl nationale bzw. landesweite als auch lokale Referenden zeitgleich mit Parlaments-, Präsidenten-, Kommunal- oder Europawahlen steigen können und die von den Behörden zur Verfügung gestellte Wahlinfrastruktur – Wahllokale, Statistiker, Tablets, sonstiges Personal usw. – nutzen dürfen.
Doch hat der Bukarester Oberbürgermeister Nicușor Dan (parteifrei), der am Dienstag seine zweite Amtszeit antrat, noch eine letzte, gerichtliche Hürde zu nehmen, bevor das von ihm angestoßene lokale Referendum über Stadtplanung, Mittelverteilung zwischen Hauptstadtverwaltung und Bezirksverwaltungen sowie, auf Wunsch der PSD-Stadträte, Drogenbekämpfung an den Bukarester Schulen in trockenen Tüchern ist: Gegen den Beschluss des Stadtrates über das Abhalten besagten Referendums ist nämlich mittlerweile bei einem Bukarester Verwaltungsgericht eine Klage eingegangen – der Klägerin zufolge hätte dieser Beschluss nicht vom Stadtrat, sondern von den Bezirksverwaltungen getroffen werden müssen.
Das Verwaltungsgericht des Oberlandesgerichts Bukarest will am heutigen Donnerstag in der Causa befinden. Wird die Klage abgelehnt, wäre der Weg frei für ein zeitgleich mit der ersten Runde der Präsidentenwahl steigendes Hauptstadt-Referendum. Laut geltendem Recht wird dieses für gültig befunden, wenn mindestens 30 Prozent der wahlberechtigten Bukarester daran teilnehmen.