Unterhaus verabschiedet neues Einbürgerungsrecht

Oberstes Gericht will Verfassungsgericht anrufen

Archivfoto: Agerpres

Bukarest (ADZ) – Als entscheidendes Gremium hat die Abgeordnetenkammer neue Vorschriften für die Vergabe der rumänischen Staatsbürgerschaft beschlossen, auch um – wie Justizministerin Alina Gorghiu (PNL) betonte – einen weiteren Schritt zu machen, damit Rumänen bei USA-Reisen kein Visum mehr brauchen. So werden für die neuen Bürger die biometrischen Daten erfasst und der Missbrauch durch gefälschte Dokumente wird erschwert. 

Ausländer können die rumänische Staatsangehörigkeit erwerben, wenn sie mindestens acht Jahre auf rumänischem Gebiet leben oder mindestens fünf Jahre mit einem rumänischen Staatsbürger verheiratet sind. Zur Einbürgerung muss zudem ein Nachweis erbracht werden, dass der Bewerber Rumänisch mindestens auf dem Niveau B1 spricht – also nach dem europäischen Referenzrahmen die klare Standardsprache beherrscht. Für den Nachweis reicht ein Sprachdiplom einer zugelassenen Hochschule oder eines rumänischen Kulturinstituts im Ausland. 

Der Oberste Gerichtshof teilte unverzüglich mit, die Novelle vor dem Verfassungsgericht angreifen zu wollen, da Bedenken unter anderen in Verbindung mit Rechtssicherheit sowie mit anderen Verfassungsvorschriften bestehen.