Verfassungsgericht vertagt erneut Urteil zu Sonderrentenreform

Neuer Termin für ein einschlägiges Urteil ist der 11. Februar

Bukarest (ADZ) – Die neun Verfassungsrichter haben ihre Entscheidung in puncto Reform der hochumstrittenen Sonderrenten der Richter und Staatsanwälte zum vierten Mal vertagt – diesmal auf den 11. Februar. Die Reform, die die üppigen Sonderrenten der Justizbeamten bei 70 Prozent ihres letzten Nettogehalts deckelt und zudem deren Renteneintrittsalter etappiert anhebt, war von Regierungschef Ilie Bolojan (PNL) Anfang Dezember mit der Vertrauensfrage verknüpft und danach vom Obersten Gerichtshof (OGH) wegen angeblich zahlreicher verfassungsrechtlicher Mankos beim Verfassungsgericht (VG) angefochten worden. Letzeres vertagte nun abermals eine Entscheidung, nachdem das Oberste Gericht mit einem neuen buchhalterischen Gutachten aufgewartet hatte, das die VG-Richter nun ausgiebig studieren wollen und das behauptet, die Reform würde die „Dienstrenten der Richter und Staatsanwälte de facto annullieren“.

Davor hatten die von der PSD ernannten vier Verfassungshüter Cristian Deliorga, Gheorghe Stan, Bogdan Licu und Mihai Busuioc die letzten beiden der Sonderrenten-Causa gewidmeten Sitzungen des Verfassungsgerichts boykottiert – ein präzedenzloses Vorgehen, durch das die Arbeiten des Gremiums de facto blockiert wurden, da dessen Sitzungsquorum vorschriftsmäßig bei sechs anwesenden VG-Richtern liegt. 

UDMR-Chef Kelemen Hunor stellte in einer ersten Reaktion klar, ob des neuerlichen Aufschubs „überhaupt nicht erfreut“ zu sein – damit sei weder der Glaubwürdigkeit der Koalitionsregierung noch des Verfassungsgerichts gedient. Auch der Minister für EU-Mittel und -Projekte, Dragoș Pâslaru, betonte, dass „mutige Entscheidungen, keine Aufschübe“ nötig seien, um „Frust und Misstrauen gegenüber den Institutionen durch Respekt zu ersetzen“.