Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat Dienstag durch Abänderung eines Artikels im Arbeitsgesetzbuch beschlossen, dass der 1. Juni, der internationale Kindertag, als arbeitsfrei erklärt wird. Für den Antrag, der von der Kinderschutzbehörde unterstützt wird, gab es 237 Stimmen. Legale Feiertage in Rumänien sind demnach: 1. und 2. Januar, 24. Januar, erster und zweiter Ostertag, 1. Mai, 1. Juni, erster und zweiter Pfingsttag, Mariä Himmelfahrt, 30. November (Heiliger Andreas), 1. Dezember, erster und zweiter Weihnachtstag.