Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Hörfunk- und Fernsehrat (CNA) hat die Sender Antena 3 und Realitatea TV wegen verleumderischer Behauptungen über die Finanzierung des Wahlkampfes von Klaus Johannis in Sendungen vom 13. November 2014 bestraft. Beide Sender müssen je ein Strafgeld von 10.000 Lei bezahlen. Johannis hatte sich am 14. November mit einer Klage an den Rat gewendet. Die Verleumdung bestand in Behauptungen wie: „Der ACL-Kandidat Klaus Johannis wird von zwielichtigen Personen unterstützt, die enge Beziehungen zu Moskau haben. Er wird finanziert vom Multimillionär Michael Schmidt, der mit der Schwester von Renato Usatyi verheiratet ist und dieser ist ein Aktionär bei Gazprom und ein Mitarbeiter Moskaus“.