Berufungsgericht bestätigt Interessenkonflikt gegen Fritz

Kritiker fordern Rücktritt und verweisen auf möglichen Mandatsverlust

Temeswar (ADZ) – Das Berufungsgericht Temeswar hat am Dienstag die Entscheidung der Nationalen Integritätsagentur (ANI) bestätigt, wonach Bürgermeister Dominic Fritz (USR) in einem Interessenkonflikt gestanden haben soll. Die Richter wiesen seine Klage gegen den Evaluierungsbericht der Behörde ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. Zudem wurde Fritz zur Zahlung von mehr als 5000 Lei an Gerichtskosten verurteilt. Die ANI hatte den Bürgermeister im Sommer 2024 wegen eines Interessenkonflikts beanstandet. Nach Angaben der Behörde hatte Fritz im Kommunalwahlkampf 2020 ein Darlehen von einer Privatperson aufgenommen. Während seiner Amtszeit als Bürgermeister habe er im November 2020 anschließend einen Stadtratsbeschluss vorbereitet, der einer Gesellschaft zugutekam, die von dieser Person vertreten werde. Damit habe er gegen gesetzliche Bestimmungen zum Interessenkonflikt verstoßen. Bei der betreffenden Privatperson handelt es sich nach ANI-Angaben um den USR-Stadtrat R²zvan Ne-gri{anu. Dieser hatte Fritz im Wahlkampf mit 25.000 Lei unterstützt. Der Stadtratsbeschluss betraf einen Flächennutzungsplan, der von einem Architekturbüro ausgearbeitet worden war, an dem Negrișanu beteiligt ist.

Fritz wies die Vorwürfe zurück. Der Architekt sei durch die Genehmigung des Flächennutzungsplans durch den Stadtrat in keiner Weise begünstigt gewesen, sondern habe diesen lediglich als Dienstleister für einen Kunden erstellt. Das Darlehen sei ordnungsgemäß deklariert und nach Erstattung der Wahlkampfausgaben vollständig zurückgezahlt worden, erklärte der Temeswarer Bürgermeister. Das Verfahren war Anfang 2025 ausgesetzt worden, nachdem Fritz die Anrufung des Verfassungsgerichts beantragt hatte. Auf Beschwerde der ANI hob das Oberste Kassations- und Justizgericht die Aussetzung auf und verwies den Fall an das Berufungsgericht Temeswar zurück. Fritz kündigte an, gegen die Entscheidung beim Hohen Gerichts- und Kassationshof vorzugehen. Vertreten wurde er bisher von einem der renommiertesten Verwaltungsrechtsexperten Rumäniens, dem Klausenburger Professor und Anwalt Ovidiu Podaru. Er erklärte zudem, selbst im Fall einer rechtskräftigen Niederlage drohe ihm kein Amtsverlust. Als mögliche Sanktion nannte er eine Kürzung der Aufwandsentschädigung um zehn Prozent für bis zu sechs Monate.

Auf lokaler Ebene vertreten Kritiker von Fritz, darunter auch einige vor allem der PSD nahestehende Juristen, eine andere Auffassung. Sie griffen den Bürgermeister nach Verkündung des Urteils an und forderten seinen Rücktritt. Zur Begründung verweisen sie darauf, dass Bürgermeister gewählte Amtsträger seien und die von Fritz genannte Disziplinarsanktion nicht einschlägig sei; eigentlich müsse der Präfekt in solchen Fällen feststellen, dass Fritz sein Amt als Bürgermeister verloren hat und eine entsprechende Verordnung erlassen.