27 Werke des rumänischen Malers Corneliu Baba, die das Kunstmuseum Temeswar unter bestimmten Bedingungen als Leihgabe vom Nationalen Kunstmuseum Rumäniens in Bukarest erhalten hatte, sollen Ende Februar in die Landeshauptstadt zurückkehren, wie aus einer Pressemitteilung des Nationalen Kunstmuseums zu entnehmen ist. Dies, weil die Kultureinrichtung aus Temeswar eine Klausel des bestehenden Leihvertrags nicht eingehalten hat. Die 27 Werke gehören dem Nationalen Kunstmuseum Rumäniens, sie wurden jedoch 2006 dem Temeswarer Museum als Leihgabe überlassen, mit der Bedingung, dass sie in der permanenten Corneliu-Baba-Ausstellung gezeigt werden.
Der Leihvertrag, der bereits zu Zeiten des ehemaligen Museumsleiters, Marcel Tolcea, paraphiert wurde, wurde Jahr für Jahr verlängert, jüngst im November 2017, als das Nationale Kunstmuseum Rumäniens aber auch eine Bestandsaufnahme der Kunstwerke verlangte.
Infolge der Antwort auf die Forderung des Nationalen Kunstmuseums stellte sich heraus, dass vier der Werke nicht ausgestellt sind. Aus der Antwort des Temeswarer Kunstmuseums war nämlich auch folgende Aussage herauszulesen, so die Pressemeldung des Nationalen Kunstmuseums Rumäniens: „die anderen vier Werke des Kulturguts bleiben unidentifiziert, zumal sie sich im Kunstarchiv des Museums befinden – das zurzeit versiegelt ist, bis zur Übergabe der Verwaltung vom ehemaligen Archivverwalter an eine andere Person“.
Die Klausel, die Werke stets ausgestellt zu halten, wurde also verletzt. „Durch die Mitteilung 2648/27.12.2017 haben wir gebeten, dass das Kunstmuseum Temeswar alle nötigen Schritte unternimmt, um den Art. 3.1 des Leihvertrags einzuhalten, nämlich die Ausstellung oder die Rückgabe der Werke“, schreibt Arch. Liviu Constantinescu, interimistischer Generaldirektor des Nationalen Kunstmuseums Rumäniens, in seiner Mitteilung an die Presse. Am 25. Januar d. J., fast einen Monat nach Eingang der Mitteilung vom Nationalen Kunstmuseum Rumäniens, wurde eine Antwort seitens des Kunstmuseums Temeswar an Bukarest verschickt. Dieses befände sich in einem Rechtsstreit mit dem ehemaligen Verwalter des Archivs, folglich stehe das Kunstarchiv unter Schloss und Riegel und das Temeswarer Kunstmuseum könne die Klauseln des Leihvertrags (der übrigens der einzige Vertrag zwischen den beiden Museen ist) mit dem Nationalen Kunstmuseum nicht einhalten.
In einer Sitzung des Verwaltungsrates des Nationalen Kunstmuseums in Bukarest wurde am 31. Januar das Problem besprochen. „Angesichts der Tatsache, dass die Verbindlichkeiten des Vertrags nicht eingehalten wurden, sowie der möglichen Risiken für das geliehene Kulturgut, haben die Mitglieder des Verwaltungsrates einstimmig die Stornierung des Vertrags und das Zurückholen der geliehenen Werke zum Nationalen Kunstmuseum beschlossen“, berichtet der interimistische Museumsleiter aus Bukarest. „Die Fachleute unseres Museums machen sich Sorgen wegen den Lagerbedingungen und der Tatsache, dass dieses Archiv seit mehreren Monaten verschlossen ist, ohne die Konservierungslage dieser Werke überprüfen zu können“, heißt es weiter.
Dem Leiter des Temeswarer Kunstmuseums, Victor Neumann, wurde am 1. Februar mitgeteilt, dass der Leihvertrag storniert wird. Die Vertreter des Nationalen Kunstmuseums werden am 28. Februar d. J. nach Temeswar kommen, um die Situation der 27 Werke zu begutachten und diese nach Bukarest zu holen. „Bislang hat das Nationale Kunstmuseum keine Antwort seitens des Temeswarer Kunstmuseums bekommen“, berichtete Museumsleiter Liviu Constantinescu am 14. Februar. Infolge einer Tagung des Nationalausschusses für Museen und Kunstsammlungen wurde am 30. Januar das Temeswarer Kunstmuseum dazu angehalten, einen internen Inventurausschuss aufzustellen, um den Raum, in dem sich die geliehenen Baba-Werke befinden, zu entsiegeln.