Die Gesundheitskrise und das von Clan- und Parteiinteressen geprägte Handeln der durch Wohlwollen von PSD/ALDE regierenden Liberalen der PNL – die tagtäglich beweisen, dass sie sich mentalitätsmäßig nicht unterscheiden von den von ihnen so kritisierten PSD/ALDE-Bonzen – hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) in der Causa Laura Kövesi allzu rasch aus der Öffentlichkeit weggespült.
Verweilen wir dabei und betrachten wir die politischen Hintergründe, die zwar eindeutig sind (das Verfassungsgericht VG ist der PSD/ALDE hörig und urteilt ihr gefällig, was eine gesetzliche Novellierung seines Status dringend macht), doch das Urteil über die Absetzung der Chefin der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft DNA war auch juristisch nicht haltbar. Mal ganz abgesehen davon, dass der damalige PSD-hörige Justizminister Tudorel Toader, der es auslöste (nachdem er den Parteibefehl dazu erhalten hatte, ohne der Partei anzugehören, demnach Unabhängigkeit vortäuschte), überhaupt keine Konsequenzen fürchten muss und seelenruhig die ehrenwerte Universität Jassy als Rektor irreleiten kann, ähnlich wie er es mit dem Justizsystem Rumäniens getrieben hat. Dazu kommt noch, dass dieser Justizzerstörer weiterhin Rumänien in der Venedig-Kommission vertritt...
Alles ging 2017 von der „Nacht- und Nebelaktion” des Eilbeschlusses 13 der Regierung aus, die Sorin Grindeanu als PSD-Regierungschef auf Wunsch seines inzwischen im Gefängnis sitzenden Parteichefs Liviu Dragnea durchsetzen sollte und die durch Erscheinen von Präsident Johannis und der „unsichtbaren Elefanten” im Tagungsraum der Regierung gestoppt wurde. Worauf die Antikorruptionsbehörde mit ausdrücklicher Genehmigung von Chefin Kövesi Untersuchungen in der Causa startete, die DNA-Chefin aber sich öffentlich zum Eilbeschluss 13 äußerte – bevor dieser verabschiedet war. Daraus drehte Justizminister Toader ihr einen Strick und brachte sie zu Fall, wobei das Verfassungsgericht, auf Wunsch von PSD/ALDE, Präsident Johannis zwang, diesen Beschluss über die Entlassung von Kövesi umzusetzen.
Der Straßburger EU-Gerichtshof besagt nun, dass Laura Kövesi ihr Recht auf freies Wort nicht gewährt wurde. Und die DNA-Untersuchung des Zustandekommens des Eilbeschlusses 13 war rechtens, weil sie im Einklang steht mit der Empfehlung des Ministerrats des Europarats, dergemäß „die Staatsanwälte in der Lage sein sollten, ohne jedwelche Hürden öffentliche Offizielle zu untersuchen, wenn diese Gesetze übertreten, vor allem im Fall von Korruption, Machtmissbrauch und schweren Vergehen gegen die Menschenrechte”. Kövesi durfte also jederzeit ihr Recht auf freies Wort nutzen, die DNA-Staatsanwälte hatten sogar die Pflicht, die Autoren des Versuchs zum Kippen der Justiz durch Beschluss 13 zu untersuchen. Anders gesagt: Nicht die DNA hat die Trennung der Mächte im Staat übertreten (wie im Urteil des VG behauptet), sondern das VG hat es getan, indem es die DNA-Untersuchung gestoppt hat! Ergo: Ab nun und immerdar können die Staatsanwälte diejenigen aus der Exekutive unter ihre Lupe nehmen, auch im Falle der Verabschiedung von Eilbeschlüssen, die etwas durchzusetzen versuchen, das im Interesse Einzelner ist, und seien sie sozial-politisch noch so hoch angesiedelt! Reinwaschung von Verbrechern per (Eil)Gesetz geht im Rechtsstaat nicht! Es stimmt also nicht, wenn das VG behauptet, die Mitglieder der Exekutive genießen dieselbe Immunität wie die Parlamentarier. Dadurch stärkt der EU-Gerichtshof die Justizkontrolle über die Exekutive. Dem Gesetz wird zur uneingeschränkten Herrschaft verholfen.
Die Reaktion des VG war erbärmlich. Seine Urteile seien unangreifbar und zwingend zur Umsetzung. Übersetzt: Der Hahn auf dem Misthaufen bin ICH! Der EUGH habe nicht die Kompetenz, ein Urteil des VG zu revidieren, „weil dieses von keiner Autorität revidiert werden kann.”
Rumäniens VG kümmert die Priorität der EU-Gesetzgebung vor den Gesetzen des Landes nicht!