Bukarest (ADZ) – Die Regierung hat am Dienstag die endgültige Liste der Ausnahmen für die neuen Einreiseregeln, die vom 10. Dezember bis 8. Januar zum Schutz vor der Verbreitung der Omikron-Variante gelten, publiziert. Keine Quarantäne fällt an für geimpfte oder genesene Einreisende aus Staaten der EU, der Europäischen Wirtschaftszone oder der Schweiz, die sich in der grünen oder gelben epidemiologischen Zone befinden. In 14 Tage Quarantäne oder häusliche Isolation müssen jene, die keine Impfung, Genesung oder keinen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test nachweisen können. Bei Einreise aus einem „roten“ Land gilt: Keine Quarantäne für Geimpfte und Genesene binnen 180 Tagen, zehn Tage Quarantäne/Isolation für Ungeimpfte mit negativem PCR-Test, ansonsten 14 Tage. Die bereits in der gestrigen Ausgabe angeführten Ausnahmen für Kinder, Durchreisende, Studenten, Schüler, Pendler und Diplomaten gelten weiterhin; für Mitglieder von Sport- und Künstlergruppen sowie für Transporteure gibt es Präzisierungen.
Für Einreisende aus anderen Staaten als die genannten gelten dieselben Regeln, unabhängig vom Farbcode des Ausreiselandes, nur dass der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein darf.