Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Hohe Kassations- und Gerichtshof (ICCJ) hat am Montag beschlossen, die Ermittlungen zur Revolution vom Dezember 1989 neu aufzurollen. Dies geht auf den Antrag des früheren Staatsanwalts des ICCJ, Bogdan Licu, zurück. Dieser hatte bereits im April eine Neuauflage der Untersuchungen zu den Todesfällen angestrengt. Zugleich bemängelte er, dass trotz zahlreicher Vernehmungen durch die Senatsbehörde die daraus gewonnenen Informationen weiter zurückgehalten werden. Außerdem seien die Todesschützen trotz zahlreicher Ermittlungen noch immer nicht ausfindig gemacht worden, so Licu. „Die Ermittlungen entsprechen nicht den Normen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.“