ESG – eine neue Herausforderung für kleinere Unternehmen

Das Jahr 2025 bringt eine neue, disruptive Verpflichtung für rumänische Unternehmen: Die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten, genannt auch ESG-Berichte (für „Environment, Social, Governance“). 

Bis Ende 2026 müssen alle rumänischen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, deren Umsätze 50 Millionen Lei und/oder deren Vermögen 25 Millionen Lei überschreiten (mindestens zwei der drei genannten Kriterien müssen erfüllt sein), Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Hierin muss dargestellt werden, welche Auswirkungen die Aktivitäten des Unternehmens im Jahr 2025 auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung hatten. Als Anleitung, wie diese Nachhaltigkeitsberichte strukturiert sein müssen, hat die Europäische Kommission im Rahmen der CSRD Richtlinie (CSRD steht für „Corporate Sustainability Reporting Directive“) einheitliche Standards entwickelt. 

2025 sind in Rumänien rund 5000 Unternehmen zu dieser Berichterstattung verpflichtet, europaweit ein Vielfaches davon. Dabei wird es aber nicht bleiben, denn diese Unternehmen werden ihrerseits – schneller als vielfach erwartet – vergleichbare Daten und Berichte von ihren Zulie-ferern einfordern. Diese Anforderung wird sich über die gesamte Lieferkette ausbreiten, sodass rasch auch viele kleinere Unternehmen tätig werden müssen. Weiters wird die Qualität der Berichte für Banken ein wesentliches Kriterium für die Kreditvergabe und -konditionen sein.

Was muss für ESG/CSRD getan werden?

Disruptiv ist diese Berichterstattung, weil es eine Fülle neuer Regeln einzuhalten gibt, die auf den ersten Blick oft für Verwirrung sorgen, da nicht immer sofort verständlich ist, wie sie ineinandergreifen. Nachhaltigkeitsberichte werden vielfach als jährlicher Überblick über die von einem Unternehmen verursachten Emissionen verstanden. Sie gehen aber weit darüber hinaus:  sämtliche Auswirkungen der Umwelt und Gesellschaft auf ein Unternehmen, aber auch die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft, sowie das Führungsverhalten des Unternehmens sind zu bewerten. Diese doppelte Betrachtungsweise wird „Doppelte Materialität“ genannt. Und die Bewertung sollte nicht nur einmal im Jahr erfolgen, sondern wie Buchhaltung und Finanzplanung ständig im Hintergrund mitlaufen und abrufbar sein. Folgende Schritte werden dafür empfohlen:

  1. Festlegen einer Struktur im Unternehmen: Welche Bereiche sind betroffen, welche Risiken existieren, wer ist für das Thema verantwortlich, wer muss dieser Abteilung zuarbeiten?
  2. Erstellen einer langfristigen Nachhaltigkeitsstrategie, mit messbaren nicht finanziellen Zielen und Indikatoren, und klaren Prioritäten.
  3. Datenmanagement: Welche Daten werden benötigt, woher kommen sie, wie oft und in welcher Qualität müssen sie bereitgestellt und verarbeitet werden?
  4. Regelmäßige Evaluierung der Prozesse, Daten und Fortschritte.

Zur Standardisierung der Berichte hat die Europäische Kommission eine Reihe von thematischen Standards (ESRS) veröffentlicht. Insgesamt sind 82 einzelne Punkte abzuarbeiten, im Extremfall mit über 1000 Datenpunkten. Unternehmen können selbst entscheiden, welche Nachhaltigkeitsaspekte für sie relevant sind, müssen dies aber nachvollziehbar begründen können. 

Noch sind die für die Berichterstattung benötigten Standards nicht vollständig. Es fehlen sektorspezifische Standards sowie eigene Standards für KMU, die in den kommenden Jahren nachgereicht werden sollen. Dann wird die Berichterstattung auch für kleinere Unternehmen verpflichtend sein.

Elemente der Berichte sind beispielsweise die Widerstandsfähigkeit und Chancen des Unternehmens im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten, konkrete Maßnahmen zur Verhinderung, Minderung oder Behebung negativer Auswirkungen, eine Beschreibung der wichtigsten Risiken, denen das Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten ausgesetzt ist, geplante und umgesetzte Maßnahmen zur Risikominderung, sowie die Themenbereiche Unternehmensethik und Unternehmenskultur, einschließlich der Bekämpfung von Korruption. 

Im ersten Jahr, in dem die Strategie und die erste Ausgabe des Berichts erstellt werden und die Prozesse und Daten erst strukturiert werden müssen, sollte man rund sechs Monate für die Umsetzung einkalkulieren – abhängig natürlich von der Größe und Komplexität eines Unternehmens. Aufgrund der Vielfalt der zu berichtenden Aspekte werden in der Praxis nahezu alle Abteilungen eines Unternehmens involviert sein.

Fazit

Die ESG-Berichterstattung entsprechend den CSRD-Regeln ist für alle neu, nicht nur in Rumänien. Daher könnte es im ersten Jahr noch eine gewisse Toleranz seitens der Behörden geben. Weniger Toleranz ist aber von Unternehmen zu erwarten, die Vorbelastungen durch Lieferanten aus ihrer Lieferkette vermeiden wollen, oder von Banken, die Kreditvergaben vermehrt vom Vorliegen eines korrekten und vollständigen Berichts abhängig machen werden. Daher sollte rechtzeitig mit der Erstellung CSRD-konformer Berichte begonnen werden. 


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