Bukarest (ADZ) - Der Europäische Gerichtshof hat im Streit um die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen in Rumänien ein wegweisendes Urteil gefällt. Die Richter urteilten, dass der Begriff „Ehegatte“ auch bei gleichgeschlechtlichen Ehen in allen EU-Mitgliedsstaaten als solcher anerkannt werden muss. Staaten können jedoch nicht zum Vollzug von Homo-Eheschließungen verpflichtet werden. Erfolgreich geklagt hatte ein rumänischer Staatsbürger – als Gatte eines US-Amerikaners bestand er auf der Anerkennung seiner Ehe in Rumänien.