Flüchtiger Paul Lambrino entgeht weiter Gefängnis

Malteser Gericht lehnt Haftbefehl erstinstanzlich ab

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Valetta/Bukarest (ADZ) - Die rumänische Justiz muss im Fall Lambrino die nun schon zweite Schlappe in nur wenigen Monaten einstecken: Der von Rumänien mit einem Europäischen Haftbefehl zur Verbüßung einer Gefängnisstrafe gesuchte Paul Philippe Lambrino, auch als Prinz Paul von Rumänien bekannt, wird zumindest vorerst nicht überstellt, nachdem er auf Malta gefasst wurde. Es bestehe ein echtes Risiko, dass seine Menschenrechte verletzt werden, befand das zuständige Gericht. Die Entscheidung der Instanz ist allerdings nicht endgültig und kann angefochten werden. 

Erst im April hatte ein französisches Gericht – diesmal rechtskräftig – die Auslieferung  abgelehnt, wobei die Richter festgestellt hatten, dass der Spruchkörper, der Lambrino im Jahr 2020 verurteilt hatte, unrechtmäßig gebildet worden war. Die französische Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich dagegen vorgehen wollen, versäumte jedoch die dafür zulässige Frist, so dass es bei der Entscheidung blieb, dass der inzwischen 75-Jährige nicht auszuliefern ist. Der Fall Lambrino ist der vorerst frischeste in einer Reihe von Verfahren, die aufwendig nachverfolgt werden müssen, nachdem Verurteilte oder Beschuldigte im Ausland abtauchten.